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serer Ueberzeugung sein könnte, hat nie auf die Zustimmung der verbündeten
Regierungen zu rechnen. (Bravo! rechts.) Daß bei den Verhandlungen
einer so wichtigen Frage, bei der es sich gewissermaßen um Kopf und Kragen
für Deutschland handelt, daß dabei der Bundesrath so koulant und entgegen-
kommend sein und ein Auge zudrücken wird, und die Punkte auf das i nicht
setzen wird, das erwarten Sie in einer solchen Frage nicht. Warum wollen
Sie nun solche Krisen vervielfältigen, indem Sie sie womöglich alle Jahre
herbeiführen oder doch alle drei Jahre? Wir haben eine Abneigung gegen
solche Krisen und Konflikte. Wir wünschen Kompromisse und halten an dem
Kompromiß von früher fest, und deshalb haben wir das Septennat vorge-
schlagen. Wenn dasselbe abläuft, so kommt immer die Frage: was ist denn
Rechtens, wenn über das Präsenzgesetz nach Artikel 60 keine Vereinbarung
der beiden Faktoren der Gesetzgebung stattfindet; oder was ist denn Rechtens,
wenn über das Budget keine Vereinbarung beider Faktoren herbeigeführt
wird? Die zweite Frage will ich gar nicht berühren, sie liegt nicht vor,
und ich halte es nach meiner diplomatischen Gewohnheit nicht für nöthig,
mich mit Fragen zu beschäftigen, die augenblicklich nicht brennend sind. Ich
will blos sagen: was ist Rechtens, wenn wir über die Präsenzziffer uns
nicht einigen? Hört deshalb die Armee auf, zu existiren? Das werden Sie
kelbst nicht behaupten wollen. Dann treten diejenigen Bestimmungen der
Verfassung wieder in volle Kraft, die durch das auf Grund der Zusage von
Artikel 60 gegebene Gesetz beschränkt sind. Das Gesetz auf Grund des Ar-
tikels 60 zieht die obere Grenze der Zulässigkeit der Präsenzziffer. Der
Kaiser kann nicht darüber hinausgehen. Nach diesem Gesetze dauert sie noch
bis zum nächsten Jahre, 1888; wenn dieses Gesetz schwindet, ein neues nicht
zu Stande kommt, sind wir dann weit entfernt davon, daß diese Grenze
finkt oder die Armee verschwindet, sondern es steigt die obere Grenze der be-
rechtigten Präsenzstärke der Armee bis zu dem Satze des Artikels 59 der
Verfassung:
Jeder wehrpflichtige Deutsche hat 3 Jahre lang bei der Fahne zu dienen.
Das ist denn unsere Präsenzziffer (Heiterkeit rechts), die wir erreichen dürfen.
Das ist eine finanzielle Unmöglichkeit, eine militärische Unbequemlichkeit, und
deshalb hat die Verfassung, schon bevor das Versprechen im Artikel 60 ent-
stand, durch den vierten Absatz des Artikels 63 das Moderamen gegeben,
daß der Kaiser den Präsenzstand der Kontingente des Reichsheeres bestimmen
soll. Also der Kaiser ist dann der Moderator, der allein zu sagen hat, wie
hoch unter dem von Artikel 59 gegebenen Präsenzstand der letztere sein soll.
Wenn wir nach kaiserlicher Machtvollkommenheit strebten, dann wäre dieser
Zustand für uns außerordentlich erwünscht und wir könnten nur sagen:
stellen Sie die Sache so kurz als möglich, es ist zu bedauern, daß das Früh-
jahr 1888 nicht schon da ist; dann würden wir wahrscheinlich uns nicht
einigen können über den Inhalt des Gesetzes, welches auf Grund von Artikel 60
gemacht werden soll, und es würde dann der alte verfassungsmäßige Zustand
wieder eintreten.