Full text: Die Militär-Vorlage im Deutschen Reichstage.

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preußische, königlich bayrische, königlich württembergische, königlich sächsische 
Armee, die vereinigt sind zu einem Reichsheer—? Das würde ja Ihre Zeit 
unendlich ermüden. Mit diesen kleinen Erinnerungen gegen sprachliche Aus- 
drücke bringen wir wirklich die Sache nicht vorwärts, mögen Sie die Armee 
kaiserliche nennen oder wie, — ich hätte sie monarchische nennen können; 
aber das hat auch wieder sein Bedenken — wir haben Republiken in Deutsch- 
land, die Hansestädte, und außerdem macht das so den Eindruck, als ob ich 
die Armee als rein im Dienst der Monarchie gegen die Demokratie oder 
gegen sonst Jemand gedacht hätte —, kurz, ich bleibe dabei — der Herr 
Abgeordnete möge es mir nicht übel nehmen — ich werde auch ferner den 
Ausdruck kaiserliches Kriegsheer und kaiserliche Armee gebrauchen; ich werde 
Niemand damit zu nahe treten und ich glaube, ich habe erläutert, was ich 
damit meine. Es ist eine sprachliche Kürze. Wir reden ohnehin beide viel- 
leicht mehr, als nothwendig ist. Lassen Sie uns also doch wenigstens den 
Vortheil, die Sache etwas abzukürzen. Außerdem wird die Armee doch unter 
gewissen Umständen eine rein kaiserliche; einmal sobald Krieg ist, dann 
namentlich, sobald von Präsenzziffer die Rede ist. Nach Art. 63, viertes 
Alinea, hat der Kaiser die Verpflichtung — ich habe das schon gestern gesagt — 
hat der Kaiser den Präsenzstand zu bestimmen, den Präsenzstand der Kon- 
tingente des Reichsheeres. Nun, das ist doch eine kaiserliche Funktion, die 
in Bezug auf das ganze deutsche Heer geübt wird. Dem Herrn Abgeordneten 
ist es vielleicht entfallen, daß das in der Verfassung steht. Es ist überhaupt 
eine fleißigere Lektüre der Verfassung zu empfehlen — er hat neulich gesagt, 
er könne nicht mehr lesen; aber wenn er sich die Verfassung öfter vorlesen 
ließe (Heiterkeit), dann würde er auf den Gedanken nie kommen, daß die 
Verfassung auf seiner Seite sei. 
Der Herr Vorredner und auch andre Redner haben erwähnt, die Marine 
passire doch in jedem Jahre ganz ruhig die Scylla und Charybdis der Be- 
willigung. Ich habe schon gesagt: das ist erfreulich. Ich möchte aber doch 
auch sagen, wie der franzöfische Dachdecker: cela va bien, pourvu que cela 
dure. Wenn Sie auf den Gedanken kommen sollten, uns Schiffe auf ein 
Jahr oder drei Jahre zu bewilligen, die nachher wieder im Aufstrich zu ver- 
kaufen sind oder wieder abzuschaffen oder wieder abzulehnen, dann würde 
auch die Glätte, mit der bisher die Marinebudgetverhandlungen sich entwickelt 
haben, doch sehr bald aufhören. Ich weiß nicht, warum Sie zu Wasser 
koulanter und militärisch einsichtiger find als zu Lande. Aber hier sind wir 
nun einmal zu Lande, und ich kann mich auf Ihre Liebenswürdigkeit und 
Urtheilsfähigkeit, die Sie zu Wasser entwickeln, nicht einlassen. (Heiterkeit.) 
Die kürzeren Fristen haben alle den Hintergedanken, die Entscheidung 
über die Stärke des Heeres nicht nur in die Majorität des Reichstages zu legen, 
sondern den Irrthum, die Legende zu erzeugen, als ob fie bereits in dem- 
selben läge. Sie wollen unvermerkt unter dem Vorwand, daß Sie es immer 
gehabt hätten, eine Besitzergreifung vollziehen. Die würde vollzogen sein, 
wenn wir uns jetzt von unserer traditionellen Vorlage des Septennats durch
	        
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