Full text: Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

Die Volksschule. 111 
sind denn auch die in der vorstehenden Abhandlung gemachten Vorschläge 
in Betreff des der katholischen Kirche gegenüber einzuhaltenden Verhaltens 
aufzufassen und zu beurtheilen. Diese Kirche ist — gleichgültig itzt, wie 
diess gekomınen sein mag — nach längerem Schluminer und vielfacher 
Nachgiebigkeit gegen die Forderungen der Zeit und der weltlichen Mächte 
wieder in die Rolle der kriegführenden Maclıt eingetreten. Sie selbst 
wird sich am wenigsten wundern, dass der Staat und ein grosser Theil der 
das Leben der itzigen Gesittigung führenden Gesellschaft (keineswegs etwa 
nur die Protestanten) sich zur Abwehr erheben; weiss sie doch am besten, 
dass es hart ist, erworbenen und für sicher erachteten Besitz wieder auf- 
geben zu sollen. Also kann sie es auch nur natürlich finden, dass man die 
Stellungen behauptet oder solche neu aufsucht, welche zur Vertheidigung 
geeignet erscheinen. Wider einen Gegner ist man naturgemäss misstrauisch, 
und der ist ein Thor, welcher in einem Kampf ohne Weiteres Alles zugibt, 
was von ihm verlangt wird, bloss weil es von der andern Seite als gerecht 
und billig behauptet wird. Manche der aufgestellten Sätze beanspruchen 
also nur eine bedingte Richtigkeit, sind nur strategische Schachzüge. Von 
dem Augenblicke an, in welchem die katholische Kirche sich versöhnt er- 
klärt mit der Welt der Gegenwart und sie diese Gesinnung thatsächlich 
beweist, wird auch die Stellung des Staats und Derer, welche zu ihm halten, 
eine andere werden, und die Maassregeln, welche itzt das Misstrauen vor- 
schreibt, können wesentlich abgeändert werden, wenn kein Misstrauen mehr 
nöthig ist. Spricht man freilich von ewigen Wahrheiten, dann bleibt auch 
die Entgegmung ewig bestehen. 
Diess erklärt denn auch, dass oben nur von dem Verhalten gegenüber 
von der katholischen Kirche die Rede ist. Die protestantische Kirche tritt 
in der Schulfrage dem Staate nicht entgegen und erweckt kein Misstrauen; 
somit bedarf es auch keiner Abwehr gegen sie. Würde sie freilich in einer 
üblen Stunde zu ähnlichen Forderungen übergehen, wie sie die katholische 
Kirche aufstellt, und müsste man von ihr eine Beherrschung besorgen, dann 
müsste augenblicklich auch gegen sie das Erforderliche vorgekehrt werden. 
Doch gibt zu einer solchen Besorgniss weder ihre Organisation, noch ihre 
Weltanschauung zunächst eine Veranlassung.
	        
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