128 Die Universitäten.
Prüfung und in bestimmter Zahl bezeichnete junge Mänuer; zur Verfügung
der Regierung für ganz Frankreich, aber zunächst noch ohne bestimmten
Lehrauftrag, indessen berufen zur Theilnahme an den Prüfungen. Zuweilen
erhalten sie vom Ministerium Erlaubniss zu Privatvorlesungen.
#) In Frankreich besteht weder Lehr- noch Lernfreiheit. —
Dem Lehrer ist der Gegenstand und die Ausdehnuug seines Unterrichtes
ganz genau vorgeschrieben; Nebenfächer sind ihm nicht erlaubt. Auch in
der Methode hat er wenige Wahl, theils nacıı dem Organismus der ganzen
Anstalt, theilg nach der Sitte. So bewegen sich z. B. die Juristen haupt-
sächlich nur in Commentaren zu den Gesetzbüchern von $ zu $. Dagegen
werden grosse Forderungen an die Form des Vortrags gestellt. — Für die
Studirenden ist die Reihenfolge und der Gegenstand der von ihnen zu be-
suchenden Vorlesungen genau vorgeschrieben und keine Abweichung ge-
stattet. Eine Wahl des Lehrers besteht schon desshalb nicht, weil nur
Einer für jedes Fach vorhanden ist. Es bestehen viele Prüfungen, für das
Baccalaureat, für die Licenz, für den Doctorgrad (für letztere ist ein
weiteres Studienjahr gesetzlich und zwei sind thatsächlich üblich). Frei
gegeben ist nur die Theilnahme an den sogenannten Conferenzen, d. h. an
Privatexaminatorien als Vorbereitung für die Prüfung. Ilonorare werden
nicht für die einzelne Vorlesung gegeben, sondern es hat eine feste Be-
zalllung an die Öffentliche Kasse zu erfolgen, welche übrigens bedeutend
genug ist, indem z. B. ein Mediciner während vierjähriger Studienzeit
1260 Fr., ein Jurist 1905 Fr. zu bezalılen hat; für Conferenzen überdiess
noch 150 Fr. jährlich’).
III. Englische Universitäten.
Billigermaassen ist iin Folgenden nur von Oxford und Cambridge die
Rede; die übrigen englischen, in London und Durham bestelienden, Univer-
sitäten sind wenig bedeutend, die eine der beiden I,ondoner Anstalten über-
diess mehr ein Gymnasium und eine polytechnische Schule; die Dubliner Univer-
sität ist Ein College; die schottischen Universitäten endlich sind zwar
mehr in deutscher Art, werden aber von Engländern wenig besucht.
1. Ordnung und äussere Gestaltung.
Oxford und Cambridge sind heute noch Universitäten des Mittelalters
in voller lebendiger Erscheinung; das heisst durchaus selbstständige, von
der Regierung in keiner Weise abhängige Körperschaften; nicht eingereiht
in ein Unterrichtssystem; von eigenem Vermögen und nach eigenen
ı) Eino kurze aber scharfe Tebersicht und ein sehr verständiges Urtheil über die fran-
zösische höhere Fachbildung s. bei Stein, Vorwaltuugsiehre, Bd. V, B. 307 fg.