Full text: Handbuch des Königlich Sächsischen Verwaltungsrechts.

576 Ständische Anträge und Beschwerden — Stammrolle. 
punkt der Ständigkeit bildet der Tag des thatsächlichen Amtsantrittes, 
wenn dieser nach der Verpflichtung erfolgt, andernfalls der Tag der Ver- 
pflichtung. Die Bezirksschulinspectoren sollen daher, wenn die Bestätigung 
erst nach dem Amtsantritte erfolgt, die Verpflichtung binnen 8 Tagen 
vom Empfange der Bestätigung vornehmen, auch in den halbjährlichen 
Veränderungsanzeigen den Tag des Beginns der Ständigkeit genau be- 
zeichnen (MIV O. vom 22. Januar 1876 in der Zeitschr. f. R. 43 S. 80). 
Bei Berechnung der Pension wird die Zeit, die Lehrer nach bestandener 
Wahlfähigkeitsprüfung noch als Hülfslehrer verbracht haben, vom erfüll- 
ten 25. Lebensjahre ab der Dienstzeit zugerechnet (Ges. vom 25. März 
1892 S. 21 § 72). Ueber die Minimalgehalte und Alterszulagen st. L., 
sowie über die Besoldung von Hülfslehrern, die vicariatsweise ständige 
Lehrerstellen verwalten, s. Lehrergehalte II. Im Uebrigen s. Volksschul- 
lehrer, Lehrer. 
Ständische Anträge und Beschwerden, s. Beschwerde, Petitionsrecht. 
Ständische Deputationen. Die Regierung kann verlangen, daß sowohl 
ihre Vorlagen als ständische Anträge in der Kammer der Vorberathung 
durch eine Deputation unterzogen werden. Die Deputationen haben in 
der Regel schriftlichen Bericht an die Kammer zu erstatten. Behufs Be- 
stellung von Regierungscommissaren, Actenmittheilung und Auskunfts- 
ertheilung verkehren die Deputationsvorstände mit den Ministern direct. 
St. D. an den König dürfen in der Regel nur von beiden Kammern 
gemeinschaftlich und nur nach vorheriger, durch das Gesammtministerium 
zu vermittelnder Genehmigung abgeordnet werden (Landtagsordnung vom 
12. October 1874 S. 378 8§8 15, 282 und 2, Pct. II des Ges. vom 
12. October 1874 S. 393). Besondere Bestimmungen gelten über 
Zwischendeputationen (s. d.) und über den ständischen Ausschuß zur Ver- 
waltung der Staatsschulden (s. d.). 
Ständisches Archiv steht unter Leitung eines von den Ständen ernannten 
Archivars, der kein Staats= oder Privatamt zu bekleiden hat und nach 
den Bestimmungen über Staatsdiener zu beurtheilen ist (Landtagsordnung 
vom 12. October 1874 S. 378 § 360). 
Ständisches Bewilligungsrecht, s. Staatshaushalt, Staatsschuldenwesen. 
Die auf Bewilligung bezüglichen kgl. Mittheilungen gehen zunächst an 
die zweite Kammer (VO. 8 122). 
Ständische Schriften sind in der Regel nur von beiden Kammern ge- 
meinsam, von einer Kammer allein nur dann an den König zu bringen, 
wenn sie eine Kammer ausschließlich betreffen, oder nach stattgefundenem 
Vereinigungsverfahren und bei Beschwerden (Vll. § 132, Ges. vom 12. 
October 1874 S. 393 Pct. 5 und Landtagsordnung vom 12. October 
1874 S. 378 8§ 32). 
Ständisches Interpellationsrecht und Petitionsrecht, s. Interpellations- 
recht, Petitionsrecht, Beschwerderecht. 
Stärkefabriken und Stärkesyrupfabriken sind Gewerbeanlagen (s. d.) im 
Sinne von § 16 der GO. 
Stättegeld, s. Gewerbesteuer III. 
Stammrolle. Die Recrutirungsstammrollen werden von den Stadträthen 
RStO., Bürgermeistern kl. StO. und Gemeindevorständen geführt und
	        
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