576 Ständische Anträge und Beschwerden — Stammrolle.
punkt der Ständigkeit bildet der Tag des thatsächlichen Amtsantrittes,
wenn dieser nach der Verpflichtung erfolgt, andernfalls der Tag der Ver-
pflichtung. Die Bezirksschulinspectoren sollen daher, wenn die Bestätigung
erst nach dem Amtsantritte erfolgt, die Verpflichtung binnen 8 Tagen
vom Empfange der Bestätigung vornehmen, auch in den halbjährlichen
Veränderungsanzeigen den Tag des Beginns der Ständigkeit genau be-
zeichnen (MIV O. vom 22. Januar 1876 in der Zeitschr. f. R. 43 S. 80).
Bei Berechnung der Pension wird die Zeit, die Lehrer nach bestandener
Wahlfähigkeitsprüfung noch als Hülfslehrer verbracht haben, vom erfüll-
ten 25. Lebensjahre ab der Dienstzeit zugerechnet (Ges. vom 25. März
1892 S. 21 § 72). Ueber die Minimalgehalte und Alterszulagen st. L.,
sowie über die Besoldung von Hülfslehrern, die vicariatsweise ständige
Lehrerstellen verwalten, s. Lehrergehalte II. Im Uebrigen s. Volksschul-
lehrer, Lehrer.
Ständische Anträge und Beschwerden, s. Beschwerde, Petitionsrecht.
Ständische Deputationen. Die Regierung kann verlangen, daß sowohl
ihre Vorlagen als ständische Anträge in der Kammer der Vorberathung
durch eine Deputation unterzogen werden. Die Deputationen haben in
der Regel schriftlichen Bericht an die Kammer zu erstatten. Behufs Be-
stellung von Regierungscommissaren, Actenmittheilung und Auskunfts-
ertheilung verkehren die Deputationsvorstände mit den Ministern direct.
St. D. an den König dürfen in der Regel nur von beiden Kammern
gemeinschaftlich und nur nach vorheriger, durch das Gesammtministerium
zu vermittelnder Genehmigung abgeordnet werden (Landtagsordnung vom
12. October 1874 S. 378 8§8 15, 282 und 2, Pct. II des Ges. vom
12. October 1874 S. 393). Besondere Bestimmungen gelten über
Zwischendeputationen (s. d.) und über den ständischen Ausschuß zur Ver-
waltung der Staatsschulden (s. d.).
Ständisches Archiv steht unter Leitung eines von den Ständen ernannten
Archivars, der kein Staats= oder Privatamt zu bekleiden hat und nach
den Bestimmungen über Staatsdiener zu beurtheilen ist (Landtagsordnung
vom 12. October 1874 S. 378 § 360).
Ständisches Bewilligungsrecht, s. Staatshaushalt, Staatsschuldenwesen.
Die auf Bewilligung bezüglichen kgl. Mittheilungen gehen zunächst an
die zweite Kammer (VO. 8 122).
Ständische Schriften sind in der Regel nur von beiden Kammern ge-
meinsam, von einer Kammer allein nur dann an den König zu bringen,
wenn sie eine Kammer ausschließlich betreffen, oder nach stattgefundenem
Vereinigungsverfahren und bei Beschwerden (Vll. § 132, Ges. vom 12.
October 1874 S. 393 Pct. 5 und Landtagsordnung vom 12. October
1874 S. 378 8§ 32).
Ständisches Interpellationsrecht und Petitionsrecht, s. Interpellations-
recht, Petitionsrecht, Beschwerderecht.
Stärkefabriken und Stärkesyrupfabriken sind Gewerbeanlagen (s. d.) im
Sinne von § 16 der GO.
Stättegeld, s. Gewerbesteuer III.
Stammrolle. Die Recrutirungsstammrollen werden von den Stadträthen
RStO., Bürgermeistern kl. StO. und Gemeindevorständen geführt und