Full text: Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band III. Völkerrecht. (3)

126 Zweites Buch. Die Subjekte des Völkerrechts. $ 30. 
  
licher Beziehungen setzt allerdings die Anerkennung voraus; die praktische 
Wichtigkeit der Anerkennung liegt aber auch schon darin, daß ein Staat, 
dem die Anerkennung fehlt, sich in seiner Existenz unsicher fühlt. Besonders 
wichtig wird die Anerkennung, wenn eine Provinz sich durch Rebellion von 
dem Hauptstaate trennen will; so lange sie noch um ihre Selbständigkeit 
kämpft, ist sie noch kein Staat und hat also noch kein Recht auf völkerrecht- 
liche Behandlung seitens anderer Staaten. Das Verhalten dritter Staaten 
gegenüber derlei Vorgängen kann sich verschieden gestalten; politische Syın- 
pathien') und Antipathien können dabei eine Rolle spielen, insofern die An- 
erkennung schon vor der definitiven Trennung der Provinz und selbständigen 
Konstituierung als Staat erfolgt, worin der Hauptstaat nicht eine bloße Un- 
freundlichkeit, sondern eine förmliche Parteinahme für die insurgierte Provinz 
erblicken kann.?2) Erfolgt die Anerkennung nach vollendeter Trennung, so 
liegt hierin keine Verletzung der Interessen des Hauptstaates, da ja der an- 
erkennende Staat nichts zur Verkleinerung des Hauptstaates beigetragen hat, 
sondern eben nur den neuen Tatbestand anerkennt. Politische Sympathien 
und Antipathien, wie auch prinzipielle Erwägungen über die aktuellen Be- 
dingungen eines friedlichen Staatenverkehrs, ja selbst der ungefährdeten staat- 
lichen Existenz, können übrigens auch in Fällen der Bildung eines neuen 
Staates durch Vereinigung bisher selbständiger Staaten wegen der Bedeutung 
solcher Vorgänge für die Verteilung der Machtverhältnisse der Mitglieder der 
internationalen Gemeinschaft, insbesondere in der Richtung einer augenschein- 
lichen Störung des Gleichgewichts der Staaten, auf die Erklärung der An- 
erkennung überhaupt bezw. die frühere oder spätere Anerkennung einen Ein- 
fluß üben. Die Frage der Anerkennung kann übrigens im konkreten Falle 
auch durch Zweifel über das Vorhandensein der Voraussetzungen der Existenz 
eines Gemeinwesens als Staat beeinflußt sein, so z. B. wenn in einem von 
einer Gesellschaft?) kolonisierten Gebiete die Bildung eines korporativen 
Verbandes mit dem universellen Zwecke eines staatlichen Gemeinwesens sich 
vollzieht.*) 
II. Erwägungen über die staatsrechtliche Anfechtbarkeit der 
Neubildung eines Staates oder über den Widerstreit zwischen einem inter- 
  
1) Sympathien können ihre Quelle in der Rassengemeinschaft, in dem politischen 
Charakter der Bewegung, auch wohl in der Aussicht auf Gewinnung eines Bundesgenossen 
oder Befriedigung volkswirtschaftlicher Interessen usw. haben. 
2) Neuere Vorgänge dieser Art sind die ungarische Revolution 1848—49, die polnische 
1563, die Separationsbestrebungen der Südstaaten der nordamerikanischen Union 1861—1865. 
Lin Fall vorzeitiger Anerkennung ist jene der Vereinigten Staaten von Nordamerika durch 
Frankreich 1775. Dagegen verweigerte England die Anerkennung der Unabhängigkeit der 
Südstaaten im amerikanischen Sezessionskrieg, weil der Ausgang des Kampfes noch ungewiß 
war und eine vorzeitige Anerkennung von der Unionsregierung als Begünstigung der Rebellion 
aufgefaßt werden konnte. Lawrence bei Wheaton, Commoentaries ], p. 2l5sq. 
3) So in neuerer Zeit die Association internationale du Congo, welche ihrerseits aus 
dem Comite d’ötudes du haut Congo sich entwickelt hatte (25. November 1878). Näheres 
bei Rivier, Lehrbuch S. 59 Anm. 3 und 91 Anm. 1. 
4) Ucber anderweite Zweifel, die hier auftauchen können, vgl. Gareis $ 16.
	        
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