126 Zweites Buch. Die Subjekte des Völkerrechts. $ 30.
licher Beziehungen setzt allerdings die Anerkennung voraus; die praktische
Wichtigkeit der Anerkennung liegt aber auch schon darin, daß ein Staat,
dem die Anerkennung fehlt, sich in seiner Existenz unsicher fühlt. Besonders
wichtig wird die Anerkennung, wenn eine Provinz sich durch Rebellion von
dem Hauptstaate trennen will; so lange sie noch um ihre Selbständigkeit
kämpft, ist sie noch kein Staat und hat also noch kein Recht auf völkerrecht-
liche Behandlung seitens anderer Staaten. Das Verhalten dritter Staaten
gegenüber derlei Vorgängen kann sich verschieden gestalten; politische Syın-
pathien') und Antipathien können dabei eine Rolle spielen, insofern die An-
erkennung schon vor der definitiven Trennung der Provinz und selbständigen
Konstituierung als Staat erfolgt, worin der Hauptstaat nicht eine bloße Un-
freundlichkeit, sondern eine förmliche Parteinahme für die insurgierte Provinz
erblicken kann.?2) Erfolgt die Anerkennung nach vollendeter Trennung, so
liegt hierin keine Verletzung der Interessen des Hauptstaates, da ja der an-
erkennende Staat nichts zur Verkleinerung des Hauptstaates beigetragen hat,
sondern eben nur den neuen Tatbestand anerkennt. Politische Sympathien
und Antipathien, wie auch prinzipielle Erwägungen über die aktuellen Be-
dingungen eines friedlichen Staatenverkehrs, ja selbst der ungefährdeten staat-
lichen Existenz, können übrigens auch in Fällen der Bildung eines neuen
Staates durch Vereinigung bisher selbständiger Staaten wegen der Bedeutung
solcher Vorgänge für die Verteilung der Machtverhältnisse der Mitglieder der
internationalen Gemeinschaft, insbesondere in der Richtung einer augenschein-
lichen Störung des Gleichgewichts der Staaten, auf die Erklärung der An-
erkennung überhaupt bezw. die frühere oder spätere Anerkennung einen Ein-
fluß üben. Die Frage der Anerkennung kann übrigens im konkreten Falle
auch durch Zweifel über das Vorhandensein der Voraussetzungen der Existenz
eines Gemeinwesens als Staat beeinflußt sein, so z. B. wenn in einem von
einer Gesellschaft?) kolonisierten Gebiete die Bildung eines korporativen
Verbandes mit dem universellen Zwecke eines staatlichen Gemeinwesens sich
vollzieht.*)
II. Erwägungen über die staatsrechtliche Anfechtbarkeit der
Neubildung eines Staates oder über den Widerstreit zwischen einem inter-
1) Sympathien können ihre Quelle in der Rassengemeinschaft, in dem politischen
Charakter der Bewegung, auch wohl in der Aussicht auf Gewinnung eines Bundesgenossen
oder Befriedigung volkswirtschaftlicher Interessen usw. haben.
2) Neuere Vorgänge dieser Art sind die ungarische Revolution 1848—49, die polnische
1563, die Separationsbestrebungen der Südstaaten der nordamerikanischen Union 1861—1865.
Lin Fall vorzeitiger Anerkennung ist jene der Vereinigten Staaten von Nordamerika durch
Frankreich 1775. Dagegen verweigerte England die Anerkennung der Unabhängigkeit der
Südstaaten im amerikanischen Sezessionskrieg, weil der Ausgang des Kampfes noch ungewiß
war und eine vorzeitige Anerkennung von der Unionsregierung als Begünstigung der Rebellion
aufgefaßt werden konnte. Lawrence bei Wheaton, Commoentaries ], p. 2l5sq.
3) So in neuerer Zeit die Association internationale du Congo, welche ihrerseits aus
dem Comite d’ötudes du haut Congo sich entwickelt hatte (25. November 1878). Näheres
bei Rivier, Lehrbuch S. 59 Anm. 3 und 91 Anm. 1.
4) Ucber anderweite Zweifel, die hier auftauchen können, vgl. Gareis $ 16.