$ 55. Von den Konsulen im allgemeinen. 207
matischen Vertretern der Staaten näher gerückt haben, dagegen eine Gleich-
stellung derselben mit den Wahlkonsulen als ungeeignet und geradezu als
eine Anomalie erscheinen lassen!), dürfte kaum zu bezweifeln sein. Jene
Interessen, deren Pflege die traditionelle Aufgabe der Konsulen ist, sind zu
einem der wichtigsten Momente des ökonomischen Lebens der Staaten ge-
worden; das ökonomische Leben hat aber hinwieder eine so hervorragende,
ja vielfach entscheidende Bedeutung für das gesamte politische Leben ge-
wonnen, daß die Rolle, welche den Organen der Vertretung jener Interessen
im politischen Leben selbst tatsächlich?) zukommt, unmöglich verkannt werden
kann. Es drängt sich daher die Frage auf, ob es nicht der Funktion und
dem wichtigen politischen Dienste der Konsulen entsprechender wäre, diesen
auch in hierarchischer und völkerrechtlicher Beziehung die Stellung von
Repräsentanten des Staates zu geben, beziehungsweise sie mindestens den
diplomatischen Agenten relativ gleichzustellen. Im Bereiche seiner
Kompetenz repräsentiert der Berufskonsul seinen Staat. Die Speziali-
sierung seiner Aufgabe und die prinzipale Beschränkung auf diese Aufgabe
schließt heute im Hinblick auf die Eigenart und Natur dieser Aufgabe jede
mechanische und rein äußerliche Erfüllung betreffender Pflichten aus. Ein
seiner Aufgabe bewußter Konsul wird die für seinen Dienst unerläßliche
Initiative in sachlicher Beziehung immer dahin auffassen, daß die Erscheinungen
des heutigen ökonomischen Lebens nur als Momente des gesamten politischen
Lebens und der dieses letztere bestimmenden Ursachen und Motive begriffen
und in ihrer praktischen Bedeutung für die Interessen seines Heimatstaates
gewürdigt werden können. Nicht um die Erfüllung atomistisch aneinander
gereihter Aufgaben, sondern um die Lösung einer einheitlichen Gesamtaufgabe
handelt es sich, die mit den Gesamtinteressen des Absendestaates auf das
engste zusammenhängt. Im Bereich dieser Gesamtaufgabe spielen aber
politische Momente die größte Rolle. Welche hervorragende Bedeutung kann
nicht ein Bericht eines fachkundigen Berufskonsulen in der Zeit der Er-
neuerung oder ersten Abschließung von Handelsverträgen gewinnen! Daß
aber Handelsverträge zugleich eine eminente politische Bedeutung besitzen,
ist allgemein anerkannt’). An dieser Sachlage ändert der Umstand nichts,
daß der Kompetenzkreis der Konsulen territorial abgegrenzt sich auf den
1) Eine Anomalie ist es eben, daß die Verträge bezüglich der Kompetenz keinen
Unterschied zwischen den beiden Kategorien von Konsulen machen.
2) Mit Recht bemerkt Engelhardt (Annuaire XI p. 396): „Ce caractere (nämlich de
ministre public) — ils le possödent dcja, sans que toutefois le droit public lui donne sa
sanction naturelle.“
3) Vgl. Pradier-Fod£re, TraitC de droit intern. public 1V $ 2033: „aujourd hui, gräce
a la transformation des rapports entre nations, il n’y a rien de plus politique que les traites
de commerce. Funck-Brentano et Sorel, Preeis de droit des gens p. 164: „Les trait*s de
commerce, si l’on n’en considtre que l’object direct, appartiennent & l’ordre &conomique. Mais
ce serait s’exposer & des dangereuses illusions que de les negocier et de les conclure sans
tenir compte des cons&quences qu’ils entrainent necessairement dans l’ordre politique.“ Vgl.
auch F. v. Martens, Das Konsularwesen und die Konsularjurisdiktion im Orient (übersetzt
von Skerst 1874) S. 589.