Full text: Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band III. Völkerrecht. (3)

216 Drittes Buch. Die Organe der Völkerrechtssubjekte. $ 61. 
  
2. Mit der Abberufung des Konsuls oder der Entlassung aus dem Anıte 
seitens des ernennenden Staates. 
3. Mit der Zurücknahme des Exequatur seitens des Empfangsstaates. 
4. Mit dem Ausbruch des Krieges zwischen dem ernennenden und dem 
Empfangsstaate. Die Besorgung der Konsulatsgeschäfte und die Verwahrung 
des Archivs wird dem Konsul einer befreundeten Macht übertragen. 
5. Staatsrechtliche bezw. völkerrechtliche Umgestaltungen des einen oder 
anderen der beteiligten Staaten, deren Wirkung die Erlöschung der offiziellen 
Aufträge der den Staat vertretenden Organe ist. 
$ 60. Rechtliche Stellung der Konsulen im allgemeinen !). Der 
Ausgangspunkt für die Beurteilung der rechtlichen Stellung der heutigen Kon- 
sulen ist ein doppelter: der Zweck der Konsularinstitution und der 
Umstand, daß die Erfüllung der amtlichen Aufgabe der Konsulen bedingt ist 
durch eine Reihe rechtlicher Gewährungen des fremden Staates, in 
dessen Gebiete der Konsul sein Amt verwaltet. Damit ist nun zweifellos eine 
Analogie mit den Grundlagen der rechtlichen Stellung der diplomatischen 
Agenten gegeben; allein der Umstand, daß die Aufgabe der Konsulen sich 
vorwiegend auf eine bestimmte Art staatlicher Interessen beschränkt und die 
Konsularinstitution auf der Pflege gerade dieser Interessen beruht, bringt es 
mit sich, daß den Konsulen an sich die Attribute nicht zukommen, welche mit 
der Stellung jener staatlichen Organe verknüpft sind, die ihren Staat in der 
Gesamtheit seiner Interessen im Auslande repräsentieren. Um deswillen ist 
im Hinblick auf das geltende Recht die Stellung der Konsulen zunächst 
negativ dahin zu präzisieren, daß ihnen nicht diplomatischer Charakter und 
sohin jene Privilegien, Exemtionen, Immunitäten und Ehrenrechte zukommen, 
welche die diplomatischen Agenten genießen. Die oben berührte Frage, ob 
den Berufskonsulen im Hinblick auf die namentlich in der Neuzeit so stark in 
den Vordergrund tretende politische Seite ihrer Aufgabe diplomatische Stellung 
zu gewähren sei, ist derzeit durchaus eine Frage de lege ferenda. 
$ 61. Amtspflichten der Konsulen. Die im Zweck der Konsular- 
institution wurzelnden Rechte und Pflichten (Inhalt der Konsularfunktion) 
sind verschiedener Art. Für den Umfang dieser Rechte bezw. Pflichten ist in 
der Hauptsache der Unterschied der Konsulen in den christlichen und 
nichtchristlichen Staaten (Handelskonsulen, Gerichtskonsulen) 
von maßgebender Bedeutung. Hier soll zunächst nur der Konsulen im allge- 
meinen und besonders jener in den christlichen Staaten gedacht werden. 
1. In ihrer Eigenschaft als Organe der handelspolitischen und industriellen 
Interessen ihres Staates haben die Konsulen ihre Regierung über alle Vorgänge 
auf dem Gebiete des Handels und der Industrie, die eine Beziehung zu den 
Interessen des Absendestaates aufweisen, zu informieren. Diese Informationen 
setzen eine eifrige Wahrnehmung der gesamten ökonomischen Tätigkeit des 
Volkes, der Entwicklung der Gesetzgebung und ihrer Tendenzen, der Preis- 
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1) Heffter-Geffcken $ 244: Bulmerineq, HH III S T1Wff.; F. v. Martens II 
8. Off; Gareis 846; v. Liszt $ 15, III; Rivier, Lehrb. $ 411; Despagnet, Cours 
273 aq.; Piedelievre, Preeis 1 525 sq.: Pradier-Fodere IV S$ 2069 sq.
	        
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