Full text: Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band III. Völkerrecht. (3)

$ 87. Insbesondere das Wassergebict. 289 
  
gebiets in Betracht. — Das Staatsgebiet als reale Grundlage des Staates ist 
wie die Staatspersönlichkeit selbst grundsätzlich unteilbar !). 
Gebietshoheit kommt auch einem Bundesstaate zu, insofern die Bundes- 
gewalt in dem Bundesgebiet ausschließlich sich betätigt, ferner in bezug auf 
ein der Bundesgewalt reserviertes Gebiet 2). 
Das Staatsgebiet ist geschlossen (territorium clausum), wenn es ein 
in allen Teilen zusammenhängendes Stück der Erdoberfläche darstellt; nicht 
geschlossen, wenn es aus mehreren Stücken besteht, welche von einander 
geographisch getrennt sind. Einzelne dieser Stücke oder das Staatsgebiet 
selbst bilden sog. Enklaven, wenn sie nach allen Seiten von dem Gebiete 
eines anderen Staates umgrenzt sind?). Das Staatsgebiet umfaßt festes 
Land (Landgebiet) und Wassergebiet, welches wieder Fluß-, See- 
Meeresgebiet ist. Zum Staatsgebiet gehört auch der Luftraum, dessen 
stereometrische Basis die von den Staatsgrenzen umsäumte Fläche bildet und 
dessen Höhe bis dahin reicht, wohin man mit menschlichen Mitteln dringen 
kann). Die Bedeutung des Luftraumes für die Luftschiffahrt und drahtlose 
Telegraphie hat in neuester Zeit die Schaffung von Normen nahegelegt, die 
in Friedens- und Kriegszeiten zu gelten hätten. In den Verhandlungen des 
Instituts für internationales Recht (Gent 1906) 5) fand das Prinzip Anerkennug: 
Les Etats n’ont sur lui (den Luftraum) en temps de paix et en temps de 
guerre, que les droits necessaires & leur conservation; es wurde daher der 
Gedanke abgelehnt, dem Staate volle Souveränetät an dem Luftraum über 
dem Staatsgebiete zuzugestehen. 
Zum Staatsgebiet gehört ferner der Raum unter der Erdoberfläche ®). 
Als Bestandteile des Staates werden rechtlich auch die Schiffe auf hoher See, 
welche die Flagge des Staates führen, ohne Unterschied ob Kriegs- oder 
Handelsschiffe, ob im Staats- oder Privateigentum befindlich, ferner die Kriegs- 
schiffe in fremden Gewässern behandelt. 
$ 87. Insbesondere das Wassergebiet. I. Das Flußgebiet‘) eines 
Staates bilden alle innerhalb des Staatsgebietes entspringenden Flüsse bis zur 
  
1) Vgl. Gerber, Grundzüge S. 62, 63. 
2) Beispiele: Der Distrikt des Staates Columbia, in welchem die Bundeshauptstadt 
Washington belegen ist; das Reichsland Elsaß-Lothringen (Reichsgesetz vom 9. Juni 1871 
RGBi. S. 212, $$ 1, 3 Abs. 1, 4). 
9) Z. B. San Marino — eine Enklave in Italien. Birkenfeld — ein Teil Oldenburgs in 
Preußen. 
4) Der Luftraum ist von Bedeutung für die Telegraphie, Funkentelegraphie, Telephonie 
und Luftschiffahrt (Verwendung der letzteren im Kriege). Vgl. bezüglich der Höhe der Luft- 
säule die Bemerkungen bei v. Holtzendorff, HH II S. 230. 
5) Annuaire XXI, 76 sq. Vgl. über die Frage im ganzen Fauchille RG VIll p. 
314 sq.; Nys I p. 522 sq.; Derselbe R XXXVI, 501. Für uneingeschränkte Anerkennung 
der Gebietshoheit v. Liszt 8 9, II, 2 Anm. 2. 
6) Bedeutung für den Bergbau, die Anlage von Tunnels und die Legung unterirdischer 
Telegraphenleitungen. 
7) Vgl. Carath&odory, HH II S. 279ff., Rivier, Principes I, 142ff.; Heilborn. 
System 8. 86 ff.; Gareis $ 20; v. Liszt $$ 9, 27; Pradier-Foderellp.688 5q.; Westlake 
I p. 142 sq.; Oppenheim I, $$ 176 sg. 
Ullmann, Völkerrecht. 19
	        
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