Full text: Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band III. Völkerrecht. (3)

$ 106. Die internationalen Seen und Kanäle. 34l 
  
Teilen des Weltmeeres; es sind dies der Kanal von Suez und der im Jahre 1895 
eröffnete Nord-Ostseekanal. Der Nord-Ostseekanal ist durch deutsches 
Gebiet geführt. Der Verkehr ist den Schiffen aller Nationen !) gestattet, kann 
aber nach freiem Ermessen jederzeit eingestellt oder nur unter Bedingungen 
erlaubt worden. Der Kanal ist nicht international; er steht ausschließlich 
unter deutscher Gebietshoheit, Jurisdiktion und Verwaltung. Der Zweck der 
Anlage ist ein militärischer. Ein drittes Unternehmen, der Panamakanal 
ist infolge verfehlter Leitung ins Stocken geraten; neuestens ist das Unter- 
nehmen wieder in Angriff genommen. Indessen waren gerade mit Rücksicht 
auf den Durchstich des amerikanischen Isthmus jene rechtlichen Gedanken in 
Erwägung gezogen worden und in internationalen Verträgen zu formellem 
Ausdruck gekommen, auf denen die Sicherung der zweckentsprechenden und 
allgemeinen Benutzbarkeit jener wichtigen Verbindungswege überhaupt beruhen 
mnB und die bei der Regelung der Verhältnisse des Suezkanals zum Vorbilde 
dienten. Schon in dem Vertrage zwischen den Vereinigten Staaten und Neu- 
granada (jetzt Columbia) vom 12. Dezember 1846 handelte es sich um die 
Sicherung der Neutralität der Landenge von Panama und jeder auf oder durch 
die Landenge hergestellten interozeanischen Verbindung, sowie des freien 
Verkehrs von Meer zu Meer. Der am 19. April 1850 zwischen den Vereinigten 
Staaten und England abgeschlossene (sog. Clayton-Bulwer’sche) Vertrag nahm 
für den Fall der Ausführung des Unternehmens einen internationalen Akt in 
Aussicht, der mit Ausschluß aller Sonderrechte der zunächst interessierten 
Mächte an dem Kanal die Freiheit des Verkehrs für alle Handelsschiffe 
garantieren sollte; ferner sollte der Kanal auch in Kriegszeiten für den freien 
Verkehr ofiengehalten und gegen jede Beeinträchtigung sicher gestellt werden. 
Als jedoch der Gedanke einer Kollektivgarantie der Neutralität durch sämtliclıe 
Mächte in den diplomatischen Verhandlungen in den Vordergrund getreten 
war, änderte die Regierung der Vereinigten Staaten ihre Stellung zu dem 
Gegenstande und beanspruchte auf Grund der Monroedoktrin das ausschließliche 
Protektorat über die interozeanischen Verkehrswege 2). Dagegen anerkannte 
Präsident Grover Cleveland (in seiner Botschaft vom 9. Dezember 1885) 
rückhaltlos die Universalität der mit den großen Verkehrswegen verknüpften 
Interessen der Menschheit, die Unzulässigkeit der ausschließlichen Herrschaft 
einer einzelnen Macht und die Notwendigkeit der Sicherung solcher Verkehrs- 
wege gegen feindliche Operationen. Bezüglich des Pamakanals ist der am 
5. Februar 1900 in Washington zwischen England und Nordamerika abge- 
schlossene Vertrag (sog. Hay-Pauncefote Vertrag) als Nachtrag zu dem 
oben erwähnten Clayton-Bulwer Vertrag getreten. 
III. In der Tat handelt es sich gegenüber den Seekanälen um die An- 
erkennung der Konsequenzen der freien Schiffahrt auf hoher See auch bezüglich 
  
1) Nach $ 2 der Betriebsordnung vom 29. Juli 1901 dürfen fremde Kriegsschiffe 
nur mit Genehmigung einlaufen. Siehe Perels Intern. Scer. 84. 
2) Vgl. über die dadurch veranlaßten Kontroversen Carath&odory, HH 11 S. 396ff. 
— Die Vereinigten Staaten von Nordamerika griffen seither auf die von dem Präsidenten 
Monroe zum Ausdruck gebrachte Doktrin zurück.
	        
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