464 Achtes Buch. Die intern. Streitigkeiten u. deren Erledigung etc. $ 165.
selbst anerkannten Geltung des Völkerrechts für diesen Kontinent. Gleich-
zeitig vindiziert sich aber die Union bezüglich der übrigen amerikanischen
Staaten ein ausschließliches Interventionsrecht. Die formelle Grundlage
dieser Doktrin ist die Botschaft des Präsidenten Monroe vom 3. Dezember
1823. Den in dieser Botschaft ausgesprochenen Ideen kommt in der Tat nur
die Bedeutung einer Doktrin zu; sie hat keine rechtlich bindende Kraft für
die anderen Mitglieder der internationalen Gemeinschaft, weil sie nur eine
Regel für das politische Verhalten (a rule of policy) der Union bilden kann.
Für den Inhalt dieser Doktrin sind die $$ 7, 4S, 49 der Botschaft maßgebend; sie ent-
halten zwei Erklärungen: die eine schließt jede neue Erwerbung von Kolonien seitens eurv-
päischer Mächte auf dem amerikanischen Kontinent !), die andere jede Intervention europäischer
Mächte in inneren Angelegenheiten amerikanischer Staaten aus?\. Die neucste Politik der
Vereinigten Staaten greift vielfach in der Anwendung jener politischen Regel über deren
Wortlaut und die Meinung Monroe’s hinaus; so, wenn Präsident Grant in seiner Botschaft
erklärte, daß die amerikanischen Besitzungen europäischer Mächte nicht einen Gegenstand
von Gebietszessionen an eine europäische Macht bilden dürfen, und daß diese Besitzungen
nur eine einzige staatsrechtliche Veränderung erfahren könnten, nämlich die Erlangung staat-
licher Selbständigkeit. Die Zession der Insel St. Bartlielömy an Frankreich auf Grund einer
Übereinkommens mit Schweden (1877) steht aber mit dem Wortlaut der Monroe’schen Bot-
schaft durchaus nicht in Widerspruch. Wie jene Ausführungen des Präsidenten Grant, sw
soll auch der Ausschluß schiedsrichterlicher Beteiligung einer europäischen Macht an den
politischen Streitigkeiten amerikanischer Staaten eine logische Konsequenz der Monroedoktrin
sein; damit wird den amerikanischen Staaten das Selbstbestimmungsrecht in der Wahl eines
Schicdsrichters geradezu abgesprochen und die Monrvedoktrin in einer die Grundlagen des
Völkerrechts ignorierenden Weise zu Gunsten der Union interpretiert. Am weitesten ging
die Union ncuestens in dem Grenzstreit zwischen England und Venezuela, dessen Ordnung
sie sich schlechthin vindizierte?).
$ 165. II. Der Krieg.‘) Begriff des Krieges. I. Unter Krieg versteht
man die Unternehmung militärischer Gewalthandlungen von zwei oder mehreren
1) Diese Erklärung wurde mit Bezug auf die zwischen Rußland und England streitigen
Nordwestgrenzen abgegeben.
2) Die zweite Erklärung wendet sıch gegen den Versuch der europäischen Mächte, zu
Gunsten Spaniens bezüglich der abgefallenen amerikanischen Kolonien zunächst durch Ein-
berufung eines europäischen Kongresses einzuschreiten und das politische System dor heiligen
Allianz auf Amerika auszudehnen.
3) Näheres darüber bei Desjardins, I. c. insbesondere p. 156 sq.
4) Lueder HH IV, 171ff. (mitreicher Literaturangabe); Geffcken, Seekriegsrecht, ebenda
547 ff. — Vgl. im übrigen Berner, s. v. Krieg, Kriegsrecht in Bluntschlis Staatswörterbuch;
Heffter-Geffcken$$ 113ff.; F.v.Martens II, 476ff.; Perels, Internationales Seerecht 317 ff.;
Bluntschli, $$ 510ff.; Lentner, Das Recht im Kriege (auf Grund der Brüsseler Deklaration)
1550; Triepel, Die neuesten Fortschritte auf dem Gebiete des Kriegsrechts (1894); Heilborn.
System 321ff. und HKRE. Wööff.; Gareis, 8 79ff.; v. Lißt, $ 39ff.; Rettich, Zur Theorie
und Geschichte des Rechts zum Kriege (1888): v. Hartmann, Kritische Versuche (Militärische
Notwendigkeit und Humanität) in „Deutsche Rundschau“ XIII, XIV; Rüstow, Kriegspolitik
im Kriegsgebrauch (1879); Ratzenhofer, Die Staatswehr (18$1): A. Zorn, Das Kriegsrecht
zu Lande in seiner neuesten Gestaltung {1906); Wagner, Zur Lehre von den Streiterledigungs-
mitteln 90ff.; Calvo, $8$ 1860 sq.; Guelle, Preceis des lois de la Guerre sur terre (1548);
Derselbe, La guerre continentale et les personnes (1881): Funck-Bretano et Sorel.
Precis du droit des gens 231 sq.; Wiesse, Le droit international appliqu& aux guerres civiles
(1595); Pillet, Les lois actuelles de la guerre (1598); Rivier, Principes Il $61 3q.; Rougier.
Les guerres civiles et le droit des gens 11903); Leroy, La guerre maritime etc. (1900);