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Deutsche auch so wissen, weil er selber mit Abgeordnete wählen
und dadurch den Ministern und dem Reichskanzler beim Re—
gieren helfen muß.
Landesherr und Armee.
Das wißt ihr, daß jetzt fast jedes Land seinen Kaiser
oder König oder Großherzog oder Herzog oder Fürsten als
Landesherren hat. In Deutschland sind nur drei größere
Städte, von denen jede zugleich ein selbständiges Land ist,
ohne Landesherrn. In Frankreich, das manchmal einen König
und manchmal einen Kaiser gehabt hat, können sich die Leute
nicht darüber einig werden, ob sie lieber wieder einen Kaiser
oder einen König haben wollen; darum wählen sie einstweilen
alle sieben Jahre einen Präsidenten, der ungefähr das zu
tun hat, was der Landesherr tut. Solche Länder ohne
Landesherrn nennt man Republiken.
Ein Landesherr ist für ein Land dasselbe, was der Ka-
pitän für das Schiff ist. Auf jedem Schiff muß einer sein,
dem alle anderen gehorchen. Denn Sturm und Wellen
warten nicht, bis alle Leute, die auf dem Schiffe sind, sich
beraten und geeinigt haben, welche Segel sie ausbreiten und
welche sie einziehen wollen und ob es besser ist, nach rechts
oder nach links zu steuern; Sturm und Wellen stürzen rück-
sichtslos auf das Schiff ein, zausen und stoßen es hin und
her und suchen es ins tiefste Meer zu versenken. Das Schiff
ist verloren, wenn es nicht kämpfen und sich wehren kann
wie ein lebendiges Wesen, und das kann es nur, wenn es
von eines Mannes Willen regiert wird, wenn alle Leute,
die darauf sind, dem einen ohne Zögern auf das Wort, ja
auf den Wink gehorchen. Da mag wohl mancher auf dem