— 11 —
von denen jeder mit etwas Anderem Bescheid weiß. Einige
müssen verschiedene Teile des Landes — und zwar jeder einen
anderen Teil — beaufsichtigen, um zu sehn, was dort vorgeht;
andere müssen wieder möglichst viele Untertanen und ihre
Interessen kennen, noch andere wieder über verschiedene Dinge
und Einrichtungen Bescheid wissen, so daß sie dem Landes-
herrn, wenn er sie fragt, Bescheid geben können. Und wenn
er wissen möchte, was man am besten tun könnte, damit
alles gut geht, dann müssen sie ihm einen guten Rat geben
können. Denn nach diesem Rat richtet sich nun meistens der
Landesherr wenigstens in allen Dingen, in denen er selber
nicht genau Bescheid weiß. Wenn sich nun hinterher heraus-
stellt, daß der Rat nicht gut, sondern schlecht gewesen ist, dann
werden die Ratgeber gefragt: „Warum habt ihr gerade diesen
Rat gegeben? Wußtet ihr nichts besseres? Oder habt ihr gar
absichtlich einen schlechten Rat gegeben? Ihr habt vielleicht
gar nur an eure eigenen Interessen gedacht oder an die eurer
Vettern und anderen Verwandten und Bekannten, und habt
nicht daran gedacht, daß der König nicht nur für die, sondern
für alle seine Untertanen zu sorgen hat?“ Dann müssen
die Ratgeber sich verantworten. Wenn sie nun nachweisen
können, daß die Sache anders abgelaufen ist, als man voraus-
sehen konnte, und daß sie jedenfalls das Beste gewollt haben,
dann sind sie entschuldigt; sonst aber werden sie natürlich
nicht wieder um Rat gefragt. Die Herren, die dem Könige
täglich oder doch regelmäßig Rat geben müssen, dürfen nichts
anderes zu tun haben, als sich gründlich umzusehen, daß sie
ihm einen guten Rat geben können; sie dürfen also auch nicht
arbeiten, um für sich und ihre Familie Geld zu verdienen.
Das dürfen sie auch schon deshalb nicht, weil sie sonst ent-
weder Landwirtschaft oder Fabrikation oder Handel betreiben
müßten; dann hätten sie wieder ihre besonderen Interessen
und könnten nicht so gut auf die Interessen anderer Leute