Full text: Fürst Bismarcks Lebenswerk.

— 27 — 
Fahnentuch in dem Wachstuchüberzug gelassen. Nur bei feier- 
lichen Gelegenheiten und im Kriege läßt man die Fahne wehen. 
Wenn nun ein Soldat mehrere Jahre bei der Fahne 
gedient hat, dann wird er zur Reserve entlassen. Da trägt 
er keine Uniform mehr, darf wohnen, wo er will, und den 
ganzen Tag über seine gewöhnlichen Arbeiten machen als 
Bauer, Handwerker, Lehrer, Arzt oder was er sonst ist. Aber 
sobald Krieg ausbricht, muß er sofort zur Fahne zurück. Nun 
ist das so eingerichtet, daß im Frieden von jedem Bataillon 
etwa 500 Mann bei der Fahne dienen; die anderen Leute 
gehören zur Reserve und kommen erst im Krieg wieder zur 
Fahne. In den Krieg rückt das Bataillon 1000 Mann stark, 
und die Leute, die noch über 1000 da sind, bleiben vorläufig 
in der Kaserne zurück als Ersatztruppen. Wenn nun in einer 
Schlacht 100 Mann getötet oder verwundet werden, dann 
werden 100 Mann von den Ersatztruppen nachgeschickt. So 
ist das Bataillon im ganzen Kriege immer 1000 Mann stark. 
Wer nun mehrere Jahre in der Reserve gedient hat, 
der kommt zur Landwehr, die ihre besonderen Bataillone 
hat. Das sind also schon alles ältere Leute; viele sind schon 
verheiratet und haben Kinder. Diese Leute schickt man nur 
dann in den Krieg, wenn es sehr nötig ist; denn es ist schon 
immer schlimm, wenn ein Mensch tot geschossen wird, aber 
noch schlimmer ist es doch, wenn die Kinder ihren Vater ver- 
lieren. Die Landwehr wird also nur dann zur Fahne gerufen, 
wenn das Land nicht anders gerettet werden kann. Die anderen 
Truppen nennt man zum Unterschied von der Landwehr das 
stehende Heer, weil von jedem Bataillon wenigstens ein Teil 
bei der Fahne steht, während das Landwehrbataillon im Kriege 
erst neu zusammenkommt und „formiert“ wird. 
Man nennt die Truppen, die bei der Fahne stehen, 
Linientruppen. Also muß jeder Soldat erst einige Jahre 
in der Linie, dann mehrere Jahre in der Reserve, dann noch
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.