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müssen im Stand gehalten werden mit oder ohne Vor-
anschlag. Da wir keinen Voranschlag haben, so regieren wir
ohne Voranschlag.“
„Halt“, riefen die Abgeordneten, „das ist Verfassungs-
bruch. In der Verfassung steht, der Voranschlag wird jähr-
lich durch Gesetz festgestellt.“
„Das wohl,“ sagte Bismarck, „aber was geschehen soll,
wenn der Voranschlag eben nicht durch Gesetz festgestellt ist,
darüber steht nichts in der Verfassung. Ein Gesetz kommt
nur zu Stande, wenn sich König und Herrenhaus und Ab-
geordnetenhaus einigen, und die haben sich eben nicht ge-
einigt; das Abgeordnetenhaus will so, das Herrenhaus und
der König wollen so; was dann geschehen soll, davon sagt
die Verfassung nichts."
„Aber das versteht sich doch ganz von selbst,“ meinten
die Abgeordneten, „wenn wir uns nicht einigen können, so
müssen eben König und Herrenhaus dem Abgeordnetenhaus
gehorchen.“
„Das versteht sich gar nicht von selbst,“ erwiderte der
Minister, „warum sollte man nicht ebensogut sagen, das Ab-
geordnetenhaus muß dem König und dem Herrenhaus ge-
horchen? Ich selber sage das gar nicht einmal; aber das
Recht des Königs und des Herrenhauses ist doch nicht schlechter
als das des Abgeordnetenhauses!“
„Ganz gewiß ist es schlechter,“ sagten die Abgeordneten,
„das Herrenhaus ist überhaupt eine veraltete Einrichtung, das
sollte ganz abgeschafft werden, und der König muß natürlich
tun, was wir wollen; das ist in allen Ländern so, die Re-
volution gehabt haben.“
„So,“ sagte Bismarck, „also das Herrenhaus wollt ihr
abschaffen? Das Herrenhaus steht aber gerade so gut in der
Verfassung, wie das Abgeordnetenhaus; wer will denn nun
da die Verfassung brechen, ihr oder ich? Und die Meinung,