und wenn der nicht will, dann geht es ja doch nicht.“ Sie
dachten, nun müßte der Kaiser seine Pläne aufgeben, um den
Fürsten Bismarck nicht zu verlieren. Aber da kannten sie den
Kaiser schlecht. Der Kaiser sagte sich: „Wenn Fürst Bismarck
wirklich das einzige Hindernis ist, daß Gesetze gemacht werden
können, die den Arbeitern und dem ganzen deutschen Volke
helfen, dann darf Fürst Bismarck nicht mehr Reichskanzler
sein; denn ein Kaiser kann wohl dankbar sein, wie jeder
Privatmann, aber er darf nicht durch seine Dankbarkeit sein
Reich und sein Volk ruinieren. Es wird mir furchtbar schwer,
mich von dem Ratgeber meines Großvaters zu trennen; es
ist mir fast so, als wenn mein Großvater noch einmal stürbe;
aber wenn es das Glück oder das Unglück des deutschen Volkes
gilt, da kommt auf mein Gefühl so wenig an, wie auf das
irgend eines anderen Menschen. Was geschehen muß, das
muß geschehen.“ — So denkt ein Hohenzoller, und so muß
ein Landesherr denken. Das Wohl seines Volkes muß ihm
über alles gehen.
So wurde denn Fürst Bismarck entlassen. Am 18. März
1890 bat er um seinen Abschied, am 20. März erhielt er ihn;
der Kaiser gab ihm den Titel „Herzog von Lauenburg“ und
ernannte ihn zum Generaloberst der Kavallerie. Fürst Bis-
marck aber ging betrübt aus Berlin fort, denn er war über-
zeugt, daß die Leute, die anderen Rat gegeben hatten als er,
Unrecht hatten.
Fürst Bismarck nach seiner Entlassung.
Das was der Kaiser durchsetzen wollte, wurde nicht er-
reicht; nicht durch Schuld des Kaisers, sondern weil die Leute,
die da gesagt hatten, Fürst Bismarck hindere allein die Gesetze