Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1901. (67)

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Nachtrag

zu  der  Urkunde  über  die  Stiftung  eines  allgemeinen  Ehrenzeichens  vom
31.  Januar  1876.

Wan,  Albert,  ven  GOTTES  Gnaden  König  von  Sachsen
2.  2.  2.

haben  Uns  bewogen  gefunden,  die  Urkunde  über  die  Stiftung  eines  allgemeinen  Ehrenzeichens
  vom  31.  Januar  1876  in  nachstehender  Weise  zu  ergänzen.

Das  allgemeine  Ehrenzeichen  kann  auch  für  die  im  Felde  erworbenen  Verdienste  sowie
  als  militärische  Auszeichnung  verliehen  werden.  In  diesen  Fällen  sind  dem  Ehrenzeichen
  zwei  gekreuzte  Schwerter  beigefügt,  welche  hinter  dem  Mittelschilde  befestigt  sind.
Wird  diese  Kriegsdekoration  an  Personen  verliehen,  die  sich  bereits  im  Besitze  des  Ehrenzeichens
  befinden,  so  sind  die  Schwerter  unter  dem  Ringe  befestigt.

Dresden,  den  18.  Januar  1901.

Albert.

Heinrich  Rudolph  Schurig,
Ordenskanzler.

 

von  Baumann,
Ordenssekretär.

 

 

Druck  und  Verlag  der  Königl.  Hofbuchdruckerei  von  C.  C.  Meinhold  &  Söhne,  Dresden.
1901.  4