218 45. Eisenbahn von Dar-es-Saläm nach Mrogoro.
keinen Zweifel darüber gelassen, daß ich es als die Aufgabe und als die
Pflicht der Königlichen Regierung betrachte, die Interessen unserer Landwirtschaft
mit Nachdruck und allem Eifer zu fördern.
(Bravol)
Ich habe, meine Herren, gleichzcitig erklärt, daß ich eine angemessene
Erhöhung der landwirtschaftlichen Zölle für
unbedingt geboten erachte.
(Lebhaftes Bravo.)
Die Königliche Staatsregierung wird bei der Vorbereitung der Zolltarifvorlage
an diesem von mir dargelegten Gesichtspunkte festhalten.
Lebhaftes Bravo.)
In namentlicher Abstimmung wurde die Resolution mit 104 gegen 28 Stimmen
angenommen.
45. Eisenbahn von Dar-es-Saläm nach Mrogoro.
Sitzung des Reichstages vom 24. April 1901.
Auf der Tagesordnung steht die erste Beratung des Gesetzentwurfes betreffend
die Uebernahme einer Garantie des Reiches für eine Eisenbahn von Dar-es-Saläm
nach Mrogoro. Danach soll der für den Ban und den Betrieb dieser Eisenbahn zu
bildenden Ostasrikanischen Eisenbahngesellschaft, bezw. den Anteilsbesitzern, das Reich
solgendes garantieren: 1. Die Verzinsung eines in diesem Unternehmen anzulegenden
Kapitals von höchstens 21 Millionen Mark mit drei Prozent vom Tage der Einzahlung
an; 2. die Zahlung des um 20 Prozent erhöhten Nennbetrages der jeweilig gelosten
Anteilscheine.
Reichskanzler Graf von Bülowt:
Meine Herren, ich habe das Wort nur zu einigen kurzen Ausführungen
erbeten.
Indem die verbündeten Regierungen die Zustimmung dieses hohen
Hauses zu dem vorliegenden Gesetzentwurf erbitten, gehen sie dabei von
der Voraussetzung, gehen sie von der Ansicht aus, daß die Frage, ob
die Eisenbahn von Dar-es-Saläm nach Mrogoro auf Reichskosten gebaut
werden soll, oder mit Hülfe von Privatkapital, erst in zweiter Linie steht,
und daß es heute einzig und allein darauf ankommt, daß die Bahn überhaupt
gebant wird, und daß der Anfang damit um kein weiteres Jahr
1) Sten. Ber. d. R.-T., 10. Leg.-Per., II. Session, 81. Sitzung, S. 2331 f.