Full text: Handbuch des Staats- und Verwaltungs-Rechts für das Königreich Bayern. Band I. Das Deutsche Reich und das Königreich Bayern. (1)

§ 44. Die Auswanderung. 169 
Solche Veröffentlichungen sind erfolgt durch Min.-E. vom 24. März 
1885; 6. April 1885; 6. August 1888; 28. August 1888;: 3. Oktober 
1888. (S. die betr. M.-Bl. 1885 und 1888.) 
Die Nachsteuer ist unten bei den Steuern § 81 behandelt. 
Zur allenfallsigen weiteren Orientierung über Ein= und Aus- 
wanderung, Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit s. auch noch 
die Behandlung dieser Materie in: 
Krais 1, 138 ff., 
Pechmann-Brettreich 1, 120—122, 
Stadelmann-Wachter S. 123—128, 
ferner in folgenden Zeitschriften: 
a. Blätter für admin. Praxis: 
Bd. 1, 70 ff.: Das Heimatrecht zurückgekehrter Auswan- 
derer, 
3, 177 ff.: Das Auswanderungsrecht; 3, 227, 270; 
ferner 3, 337: Zur Lehre vom Verlust des Indi- 
genates und von der Auswanderung, 
4, 85 und 240: Verlust der Ansässigkeit durch Aus- 
wanderung, 
5, 44 f.: Das Recht der Auswanderung, 
6, 360 — 416: Vorschriften über Auswanderung 1856. 
Dieser ausführliche Artikel behandelt zugleich 
auch die bezüglich der einzelnen Staaten, in welche 
oder nach welchen die Auswanderung stattfindet, zu 
beachtenden Vorschriften. 
9, 394: Verlust des Indigenates durch Auswanderung, 
18, 78: Verlust des Indigenates durch heimliche Aus- 
wanderung, 
18, 273, 276, 281: Aus= und Einwanderung. All- 
gemeine Begriffe, Erfordernisse und Wirkungen, 
18, 289 ff.: Bemerkungen zur Min.-Vorschr. vom 2. 
Februar 1868 über Behandlung der Auswander- 
ungsgesuche, 
19, 104: Der Vertrag vom 26. Mai 1868 über die 
Staatsangehörigkeit der wechselseitigen Einwanderer 
zwischen Bayern und Nordamerika, 
137: Einfluß der Reichsgesetzgebung auf das bayer. 
Verwaltungsrecht in Bezug auf Auswanderung, 
22, 399: Heimat einer zurückgekehrten Auswanderer- 
familie, 
25, 349: Uebernahme eines ausgewanderten vormaligen 
Staatsangehörigen nach dem Gothaer Vertrag, 
26, 389: Auswanderung eines Wehrpflichtigen, 
26, 401: Rückwanderung aus Nordamerika, 
30, 70: Heimat eines Kindes bei Auswanderung der 
außerehelichen Mutter, 
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