Full text: Handbuch des Staats- und Verwaltungs-Rechts für das Königreich Bayern. Band I. Das Deutsche Reich und das Königreich Bayern. (1)

IV Inhaltsverzeichnis. 
Seite 
Kap. VI. Verhältnis der Reichsgesetzgebung und Reichsverwaltung zur 
Landesgesetzgebung und Landesverwaltung. Die Staats- 
verträge. 
§ 28. Reichsgesetzgebung und Landesgesetgebung .......70 
§29.D1eStaatsvertrage.. .......72 
§30.D1eRe1chsverwaltung.. 74 
8 31. Verhältnis der Reichsverwaltung zur Verwaltung der t Einzel 
staaten .. 75 
§ 31 a. Anhang. Elsaß-Lothringen .... ...... 78 
II. Abschn. Das Verhältnis Baherns zum nieine 
§§ 32 und 33. Allgemeines . 79 
8 34. Die bayrischen Reservatrechte .. .. 87 
§ 35. Reichsbudget und bayr. Staatsbudget . 90 
§ 35a. Die Reichsverfassung. 
Text der Reichsverfassungsurkunde mit Anmerkungen 91 bis 127 
III. Abschn. Das Königreich Bayern. 
§ 36. Einleitung ... 128 
Kap. I. Der König, die Thronfolge, die Reichsverwesung und das 
Staatsgebiet. 
§ 37. Der iig . 130 
§ 38. Die Thronfolena 138 
§ 39. Die Reichsverwesung 139 
§ 40. Das Staatsgebiet und Staatsgut 140 
Kap. II. Die Staatsangehörigen. 
§ 41. Einleitung . .........147 
§ 42. Erwerb der Staatsangehörigkeit . .........148 
§ 43. Verlust der Staatsangehörigkeit 134 
§ 44. Die Auswanderung 159 
§ 45. Inhalt und Wirkungen der Staatsangehörigkeit. Bayer. Indigenat 
und Staatsbürgerrecht. Der Staatsbürgereid 172 
§s 45a. Das Gesetz über die Erwerbung und den Verlust 
der Bundes= und Staatsangehörigkeit mit An- 
merkungen 182 bis 225 
Anhang. Die Unterschiede zwischen den Staatsangehörigen einerseits und 
ihre Gleichberechtigung andrerseits. 
8§ 46. Allgemeines 226 
§ 47. Etrenauszeichmungen. Orden 227 
§ 48. Titel ... ....235 
§49.Det9(del....... ....237 
Kap. III. Der Landtag. 
§ 50. Allgemeines. Die beiden Kammern 241 
§ 51. Das Landtagswahlgesetz mit Anmertunge und die Vor- 
nahme der Landtagswahlen . 244 bis 278 
Kap. IV. Die Staatsbehörden. 
8§ 52. Einleitng ... .. ....278 
§ 53. Der Staatsrat 279 
§ 54. Die Staatsminister und die Staatsministerien. Einleitung 280 
§ 55. Das Staatsministerium des Kgl. Hauses und des Aeußern 281 
§ 56. Das Staatsministerium des Innern 285 
§ 57. Das Staatsministerium des Innern für birchen- und Shul- 
angelegenheiten 292
	        
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