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§ 16. Reichsverwaltungs= und Verwaltungsgerichtsbehörden.
unter Oberaufsicht des Reiches. Vergl. auch § 66 des
Gesetzes über die Seeunfall-Versicherung vom 13. Juli
1887. (Web. 18, 473.)
11) Das Patentamt. Errichtet auf Grund von § 13 ff.
des Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 (Reichs-Ges.-Bl.
S. 501 Web. 12, 102.) Bezüglich der Mitteilungen der
auf Grund von §8 5, 34—40 des Pat.-Ges. ergangenen
Urteile bayer. Gerichte s. Min.-Bek. vom 11. Oktober
1877 Web. 12, 181.
12) Das Reichsversicherungsamt. Errichtet auf Grund
§ 87 bis 91 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli
1884 (Web. 16, 602) zur Beaufsichtigung der Genossen-
schaften in Bezug auf die Befolgung dieses Gesetzes und
zur Entscheidung diesbezüglicher Streitfragen (§ 88 l. c.).
Ueber Geschäftsgang und Form des Verfahrens beim
Reichs-Vers.-Amt und seine Zuständigkeit siehe 5§ 88—90
des Unf.-Vers.-Ges. und kaiserl. Verordnung vom 5. August
1885 (Reichs-Ges.-Bl. S. 255) resp. abändernde Ver-
ordnung vom 13. November 1887 Reichs-Ges.-Bl. S. 523
und Web. 17, 362 mit Anmerkungen, ferner kaiserl. Ver-
ordnung vom 20. Dezember 1890 Web. 20, 497 sowie
Näheres unten im „Speziellen Teil“ bei der Versicherungs-
gesetzgebung.
II. Das auswärtige Amt (Laband 1, S. 351).
Errichtet seit 1. Januar 1870.
Es zerfällt in 4 Abteilungen:
1. Abt. besonders für Politik und diplomat. Verkehr,
2. Abt. für Handel und Verkehr, Konsulatswesen, Auswanderung,
3. Abt. die sog. Rechts-Abteilung, für Justiz-, Polizei-, Postwesen,
staats= und civilrechtliche Geschäfte; Kirchen= und Schul-
angelegenheiten; Kunst= und Wissenschaft; Grenzsachen,
Privatsachen von Deutschen im Auslande.
Die 4. oder die Kolonial-Abteilung: für Kolonialwesen, Verwal-
tung der Schutzgebiete inkl. Behörden und Beamte der
letzteren.
Zum auswärtigen Amte gehören besonders:
1) Die Gesandtschaften des deutschen Reiches im Aus-
lande: Botschafter, Gesandte, Ministerresidenten und Ge-
schäftsträger,
2) die Reichskon sulate,
3) der Kolonialrat (auf Grund des k. Erlasses vom 10. Oktober
1890 Web. 20, 375 f. bei der Kolonialabteilung des aus-
wärtigen Amtes errichtet).