Full text: Handbuch des Staats- und Verwaltungs-Rechts für das Königreich Bayern. Band I. Das Deutsche Reich und das Königreich Bayern. (1)

Inhaltsverzeichnis. V 
  
Seite 
§ 58. Das Staatsministerium der Finanzzeen 295 
§* 59. Das Staatsministerium der Justi 304 
§ 60. Das Kriegsministerim 330606 
§ 61. Das Gesamtstaatsministeriium 306 
8 61a. Die Behörden zur Entscheidung der Zuständigleitsstreie 307 
§ 62. Die Staatsdiener (mit Dienstespragmatik 308 
§ 63. Die amtliche Korrespondenz und der amtliche Verkehr 312 
Anhang: Verhältnis der bayerischen Behörden zu den nichtbayerischen und 
überhaupt zum Auslande. 
8§ 64. Die Rechtshilfe .... 322 
§ 65. Die Nacheile ... 324 
§ 66. Die Auslieferungen 327 
Kap. V. Das bayerische Finanzwesen. 
§ 67. Einleitung . ...........332 
8 68. Fiskus und Staatsg ut 332 
§ 69. Die Verwaltung * Stoatsvermögens und die verschiedenen 
Arten desselbern . ... 
§70.D1eStaatsfchulden.... .........336 
Kap.VI-I«)Emnahmeqnellendes Staates 
§ 71. Einleitung .. 338 
§8 72 bis 88: Die Staatssteuern und Staatsgebühren. .. 340 bis 455 
J. Die direkten Steuern. 
§ 72. Allgemeines ... ........340 
8 73. Das Einkommensteuergesetz ... ........341 
§74.DasKapitalrentensteuetgesetz. ....353 
8 75. Das Gewerbesteuer- und das sog banferstenerzes tz .. 356 
§ 76. Das Grundsteuergesetz . .....365 
§77.DasHausfteuergefetz. ............366 
5 78. Die Erbschaftsstener 368 
§ 79. Zuwiderhandlungen gegen die Steuergesetze 343069 
§ 80. Die Doppelbesteuerung 3470 
§ 80 a. Anhang. Die gemeindlichen Siteuereimahmen 3070 
§ 81. Die Nachstener 371 
II. Die indirekten Stenern und die Gebühren. 
§ 82. Der Malzaufschlagagg J372 
8 83. Die Branntweinsteuier 33376 
8 84. Die Salzsteuer, Tabaksteuer und guckersteuer .. ...378 
§ 85. Die Hundesteuer oder die Gebühr für das Halten von Hunden 382 
§ 85 a. Gesetz über die Erhebung einer Gebühr für das 
Halten von Hunden mit Anmerkungen 3383 bis 400 
§ 86. Verfahren, Competenz, Instanzenzug und emtlicher Verkehr in 
Hundegebührensachen 
§ 87. Die Staats= und die Amtsgebühren 408 
8§ 88. Gesetz über das Gebührenwesen in der Textierung v. 
1892, mit Anmerkungen . ...409b1v455 
Kap. VII.““) § 89. Das bayerische Budgetrecht . ..456 
Kapvlllssss)§90Diebayertichc Verfassungsurkunde nach ihrer 
gegenwärtigen Geltung und die zu ihr erlassenen (Verfassungs 
Gesetze (mit Anmerkungenng . .461b1661() 
— 
  
*) Auf Seite 338 muß es heißen Kapitel I (statt Kapitel III). 
* ) Auf Seite 456 muß es heißen Kapitel VII (statt Kapitel IX). 
* #) Auf Seite 461 muß es heißen Kapitel VIII (statt Kap. X).
	        
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