Full text: Hayn'sche Sammlung der Polizei-Verordnungen und polizeilichen Vorschriften der Regierungsbezirke der östlichen Provinzen des Regierungsbezirks Oppeln (II Teile I-III)

— 191 — 
ist in der Regel nach Angabe der Polizeibehörde ein sicher überdeckter Durch- 
gang oder ein Nebengang berkuftellen, der auf einem Bretterbelage mit 
agerhölzern und mit einem Geländer versehen ist. 
§ 2. Alle Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Volgzei. 
verordnung werden, insoweit nicht nach allgemeinen strafrechtlichen 
stimmungen eine höhere Strafe eintritt, mit einer Geldstrafe von 1 bis 
60 Mark, welcher im Unvermögensfalle verhältnismäßige Haftstrafe zu sub- 
stituieren ist, bestraft. 
§ 3. Diese Polizeiverordnung tritt am 1. Juni 1903 in Kraft. 
Oppeln, den 1. April 19038. 
Der Regierungspräsident. 
8. Anweisung zur Ansführung des Gesetzes, betr. die Gründung nener 
Ansiedelungen t den Provinzen Ostpren en, Westpreußen, Brandenb 
Pommern, Posen esien, Sachsen und en vom 10. 1 
ven 28. Drzember 1904. (Sonderbeilage * des Amtsbl. für 1905.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.