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Gebührenordnung zur Polizeiverordnung betr. den Perkehr mit verftüsfigten
und verdichleten Gasen.
A. Prüfung des Baustoffs neuer Behälter.
Geblheensah
1. Für die Ausführung einer Zerreißprobe nebst Ermittelung
der Wandstärken, sowie erforderlichenfalls einer Biegeprobe 6.—
2. Für jede weitere vollständige Prüfung nach Ziff.. 1 oder einen
zu wiederholenden Teil derselben . 3,—
B. Abnahme neuer Behälter.
Für die Druckprobe einschließlich der Verwiegung der Behälter
und erforderlichenfalls der Ermittelung der zulässigen Füllung
1. von Behältern mit einem 40 1 nicht übersteigenden Inhalt:
a) bei einer Zahl bis zu 20 Behälten 10,—
b) für jedes weitere Stück über 20 bis zu 70 Behältern, für das
Stück mehr 0,40
c) für rebes weitere Stück über 70 bis zu 120 Behältern, für das
Stück mehr. 0,25
d) für jedes weitere Stück über 120 Behälter, für das Stück mehr 0, 15
2. Von Behältern mit einem 401 übersteigenden Inhalt:
a) * der Gesamtinhalt der zu prüfenden *½'s bis zu 1000 1
eträgt. . .10,-—
b) für jedes weitere Liter Inhalt mehr 001
C. Regelmäßig wiederkehrende Untersuchungen.
Für die Druckprobe einschließlich herausgreifender Verwiegung
und erforderlichenfalls der Ermittelung der zulässigen Füllung
1. von Behältern mit einem 40 1 nicht übersteigenden Inhalt:
a) bei einer Zahl bis zu 20 Behältern 10,—
b) für jedes weitere Stück über 20 bis zu 70 Behältern, für das
Stück mehr .. 0,20
e) für jedes weitere Stück über 70 Behälter, für das Stück mehr 0, 15
2. von Behältern mit einem 401 übersteigenden Inhalt werden
Gebühren nach B 2 erhoben.
Der prüfende Beamte hat neben den Gebühren Anspruch auf Ersatz
der verauslagten Fuhrkosten.
Eine besondere Gebühr für etwaige Reisen, die zur Abstempelung von
Probestücken erforderlich werden, ist außer dem Ersatz von Fuhrkosten nicht
* beanspruchen. Für die Ausfertigung der Prüfungszeugnisse, die auf
erlangen doppelt zu fertigen sind, steht dem Prüfenden eine besondere
Gebühr nicht zu.
Die Besitzer der zu prüfenden Behälter sind verpflichtet, die zu den
Früfun en nötigen Arbeitskräfte und Vorrichtungen, insbesondere eine dem
abs 4 entsprechende Druckpumpe bereitzustellen oder Ersaß der dem
. durch eigene Beschaffung erwachsenden Unkosten zu leisten.
Die Sachverständigen sind berechtigt, die Staffelsätze der Ziffern B und
C an jedem Abnahmetag und bei jedem Wechsel des Prüfungsortes von
neuem anzuwenden.
Kote, Die Polizelverordn. im R-B. Oppeln. à