Full text: Hayn'sche Sammlung der Polizei-Verordnungen und polizeilichen Vorschriften der Regierungsbezirke der östlichen Provinzen des Regierungsbezirks Oppeln (II Teile I-III)

Gebührenordnung zu der Polizeiverordnung, 
betr. die Einrichtung und den Betrieb von Dampffässern, vom 7. Dezember 1898. 
  
  
  
  
  
l. II. III. 
Gebührensatz 
für jedes folgende an 
Ge- demselben Tage 
Angabe bührensatz untersuchte Dampffaß 
des für desselben Betriebes 
das erste Lo er der ch ben,¾ 
# s äfts nämlichen Gemeinde- 
Prüfungsgeschaf Dampffaß oder Gutsbezirke 
belegenen Betriebe 
desselben Besitzers 
MA MA 
A. Untersuchung neuer oder neu 
aufzustellender Dampffässer. 
1. Für die Prüfung der Bauart und 
die erste Wasserdruckprobe .. . .. . ... 20 10 
2. Für die Abnahmeprüfung 20 10 
3. Für die Abnahmeprüfung, verbunden 
mit der Bauartprüfung und der ersten 
Druckorooooee . .. .. 30 20 
B. Regelmäßig wiederkehrende 
Untersuchungen. 
1. Für die regelmäßige innere Unter- 
suchna 15 10 
2. Für die regelmäßige Wasserdruck- 
probe..................... 15 10 
3. Für die regelmäßige innere Unter- 
suchung verbunden mit der Wasserdruckprobe 25 20 
C. Sonstige Bestimmungen. 
1. Für Druckproben nach Hauptaus- 
besserungen oder Untersuchungen auf Antrag 20 10 
2. Für regelmäßige innere Untersuchungen, die durch eine Druckprobe 
ergänzt oder ersetzt werden müssen, sind die Gebühren für eine regelmäßige 
Druckprobe zu berechnen. 
3. Ermäßigte Gebühren sind nur dann zu berechnen, wenn die be- 
treffenden Untersuchungen an dem festgesetzten Tage zu Ende geführt 
worden sind. 
Für begonnene Untersuchungen, die durch Verschulden des Dampffaß- 
besitzers oder seines Stellvertreters an dem festgesetzten Tage nicht beendet 
werden konnten, sowie für jede Wiederholung solcher Prüfungen sind die 
entsprechenden Einzelsätze und zwar nach Spalte II zu berechnen. . 
4. Falls die Untersuchung mehrerer Dampffäfeer eines Besitzers an 
einem Tage vereinbart ist, so wird für etwa vereitelte (nicht begonnene) 
Untersuchungen eine Gebühr nicht erhoben, wenn die Untersuchung eines der 
Dampffässer in Angriff genommen ist. 
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