Full text: Hayn'sche Sammlung der Polizei-Verordnungen und polizeilichen Vorschriften der Regierungsbezirke der östlichen Provinzen des Regierungsbezirks Oppeln (II Teile I-III)

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Gattung Bezeichnung Dauer 
. vernachslobo ... 
der Betriebe zugelassenen Arbeiten der Beschäftigung 
1. 2. 3. 
4. Fleischergewerbe. Arbeiten aller in das Drei Stunden, welche bis 
Gewerbe einschlagenden Art. zum Beginn der für den 
Hauptgottesdienst festge- 
setzten Unterbrechung der 
Verkaufszeit im Handels- 
gewerbe reichen dürfen. 
  
5. Barbier= und 
Friseurgewerbe. 
Arbeiten aller in das 
Gewerbe einschlagenden Art. 
Bis 2 Uhr nachmittags. 
Außerdem noch insoweit, als 
die Beschäftigung von Ar- 
beitern bei der Vorbereitung 
von öffentlichen Theatervor= 
stellungen und Schau- 
stellungen erforderlich ist. 
  
6. Wasserversor- 
gungsanstalten. 
  
Arbeiten aller in das 
Gewerbe einschlagenden Art. 
  
Ohne Beschränkung.
	        
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