Abteilung 1X.
Veterinär-(Viehseuchen-)Polezei.
1. Rinderpest und andere Krankheiten des Rindviehs.
Landespolizeiliche Anordn betr. Maßregeln gegen die Ninderp
vom 10. Juni 1904. oonderdeilage zu Nr. 96 d. Amtsbl.) eñ,
Zur Verhütung der Einschleppung. und Weiterverbreitung der Rinderpest,
die zurzeit noch in einigen Gebieten Rußlands und der Hinterländer Oester-
reich-Ungarns herrscht, wird auf Grund des Reichsgesetzes, betr. Maßregeln
gegen die Rinderpest (R.-Ges.-Bl. S. 105) für den Regierungsbezirk Oppeln
is auf weiteres folgendes angeordnet:
A. Einfuhrverbote und Beschränkungen:
s 1. Die Ein= und Durchfuhr von lebendem Rindoieh, lebenden
Schafen und Ziegen aus Rußland und aus den Hinterländern von Oesterreich-
Ungarn ist verboten.
Die Landräte der Grenzkreise sind ermächtigt, die Zurückführung von
Rindvieh diesseitiger Besitzer, das beim Weiden oder bei der Benutzung zur
Arbeit oder bei ähnlichen Gelegenheiten die Landesgrenze zufällig über-
schritten hat, unter geeigneten, in jedem Falle besonders anzuordnenden Vor-
sichtsmaßregeln zu gestatten.
Der Weidegang und die regelmäßige Benutzung des Rindviehs zur
Arbeit auf jenseitigen, dicht an der Grenze liegenden Grundstücken, die dies-
seitigen Besthern gehören oder von solchen gepachtet sind, sind nur auf
und einer vom Landrat zu erteilenden, stets widerruflichen Genehmigung
gestattet.
§ 2. Die Ein= und Durchfuhr aller von Rindvieh, Schafen und Ziegen
stammenden Teile in frischem Zustande — mit Ausnahme von Butter, Milch
und Käse — desgleichen die Ein= und Durchfuhr von tierischem Dünger
aus Rußland und den Hinterländern von Oesterreich-Ungarn ist verboten.
Soweit das Reich F betr. die Schlachtvieh= und Fleischbeschau vom
3. Juni 1900 (R.-Ges.-Bl. S. 547 ff.) und die dazu ergangenen und künfti
noch ergehenden Ausführungsverordnungen nicht andere Beschränkungen auf-
erlegen, ist die Ein= und Durchfuhr der nachbenannten, von Rindvieh,
Schafen und Ziegen stammenden Teile und Erzeugnisse gestattet:
a) vollkommen trockene oder gesalzene Häute und Därme,
b) geschmolzenes Talg in Gclätes und Blöcken »
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und Klauen,
d) Knochenmehl,