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2. Lösung von Kaliseife.
Drei Teile sogenannter Schmierseife oder grüner oder schwarzer Seife
werden in 100 Teilen heißen Wassers gelöst.
3. Kalkmilch (ogl. §8 13, 15).
Ein Liter zerkleinerter, reiner, gebrannter Kalk (sogenannter Fertkalk)
wird mit 41 Wasser gemischt. — Zu dem Zweck gießt man ¾/4.1 Wasser in
das zum Mischen bestimmte Gefäß und legt den Kalk hinein. Nachdem der
Kalk das Wasser aufgesogen hat, wird er unter allmählichem Aufgießen des
noch übrigen Wassers zu Kalkmilch verrührt. Dieselbe ist nur falsh bereitet
anzuwenden oder in einem dicht verschlossenen Gefäß aufzubewahren und
vor dem Gebrauch umzuschütieln.
4. Chlorkalkmilch.
Frischer, stark riechender Chlorkalk wird mit drei Raumteilen Wasser zu
einer dicken oder mit zwanzig Raumteilen Wasser zu einer dünnen Chlor-
kalkmilch angerührt.
5. Fünfprozentige Karbolsäurelösung.
Ein Teil verflüssigte Karbolsäure (Acidum carbolicum liquefactum des
Axrzneibuchs) wird in achtzehn Teilen Wasser gelöst.
6. Steinkohlen= oder Holzteer.
II. Anwendung der Reinigungs= und Zerstörungsmittel.
1. Kot, Blut und Abfälle seuchekranker, verdächtiger oder an einer der
im Eingang der Anordnung bezeichneten Seuchen gefallener Schweine, die
Streu und der durch Auswurfsstoffe kranker oder verdächtiger oder gefallener
Schweine verunreinigte Dünger müssen sorgfältig gesammelt und verbrannt,
oder wie die Tierkörper (§ 17 der Anordnung) vergraben werden.
In gleicher Weise sind die Eingeweide geschlachteter, seuchekranker oder
seucheverdächtiger Schweine, sowie die Schlachtabfälle einschließlich der Ab-
waschwässer unschädlich zu machen.
2. Behufs Zerstörung des Ansteckungsstoffes der von seuchekranken oder
seucheverdächtigen Schweinen benutzten Räumlichkeiten sind neben der gründ-
lichen Reinigung und Auslüftung der letzteren nachfolgende Maßregeln an-
zuwenden:
a) Hölzerne Gerätschaften, Krippen, Brettverschläge usw. sind, soweit er-
forderlich, abzunehmen und zu verbrennen.
b) Nicht gepflasterter Fußboden muß, soweit er von den flüssigen Aus-
leerungen der kranken Tiere durchfeuchtet ist, abgegraben und an den
trockenen Stellen durch Abstoßen der obersten Schicht gründlich ge-
reinigt werden. Schlechtes Pflaster und hölzerne Fußböden müssen
aufgenommen und alsdann die darunter befindliche, von Kot und
fiasbigen Abgängen der kranken Tiere durchfeuchtete Erde abgegraben.
werden.
Die abgegrabene Erde ist in jedem Falle in derselben Art und
Weise wie die Kadaver zu vergraben 8 17). Das alte Material an
Steinen kann nach Reinigung und Abschlämmen mit dicker Kalkmilch,
FH#edes Holzwerk der Fußböden, in welches die Feuchtigkeit nicht tief