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§& 2. Die Grenze des Schutzbezirks wird durch den Weg gebildet,
welcher von der Oparamühle über Dolken nach Solgerschacht führt, deckt
sich von hier aus mit einer in der Verlängerung dieses Weges nach dem
Dorfwege von Groß-Dombrowka führenden e verfolgt von deren
Schnittpunkt mit dem Dorfwege den letzteren bis zum östlichen Ausgange
des Dorfes, verläuft dann in der Richtung einer von hier aus über den
Landesvermessungspunkt 297,9 nach demjenigen Punkte der Grenze der
Landkreise Beuihen O.-S. und Kattowitz führenden Luftlinie, an welchem
der von der Przelaikamühle in nordwestlicher Richtung herkommende Weg
auf der Grenze bis zur Przelaikamühle führt und läuft von letzterer an der
Landesgrenze entlang nach der Oparamühle zurück.
Eine Uebersichtskarte, aus welcher die vorstehend bezeichnete Grenze des
Schutzbezirkes zu ersehen ist, liegt zu jedermanns Einsicht auf den Landrats-
ämtern Beuthen O.-S. und Kattowitz aus.
§ 3. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 (sechzig)
Mark, im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft.
8 4. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung im
biesigen Regierungsamtsblatt in Kraft.
Oppeln, den 8. Oktober 1902.
Der Regierungspräsident.
c) Regierungsbezirk Liegnitz.
Bergpolizeiverordnung, betr. den Schutz des Quellengebiets des Wasserwerkes
der Stadt Waldenburg bei Ruhbank Kgen gömeinschidliche Einwirkungen
von Schürfarbeiten, vom 31. Mai 1905. (Amtsbl. S. 156.)
Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Allgemeinen Berggesetzes für die
Preußischen Staaten vom 24. Juni 1865/24. Juni 1892 hat das unter-
zeichnete Oberbergamt zum Schutze des Quellengebiets des Wasserwerks der
Stadt Waldenburg bei Ruhbank im Kreise Bolkenhain, Regierungsbezirk
Liegnitz, gegen gemeinschädliche Einwirkungen von Schürfarbeiten folgende
Entscheidung getroffen:
§ 1. Die Ausführung von Schürfarbeiten ist innerhalb des nachstehend
näher bezeichneten das Quellengebiet des Wasserwerks der Stadt Walden-
burg umschließenden Bezirks verboten, sofern nicht vorher die Genehmigun
des 5 zuständigen Königlichen Bergrevierbeamten hierzu schriftlich ertei
worden ist.
Dieser Bezirk wird von einem Vieleck umgrenzt, dessen Ecken die fol-
genden Terrainpunkte bilden:
a) die höchste Felskuppe der Fuchssteine im Krausendorfer Walde,
b) die Spitze des Kreglerberges im Einsiedelwalde,
J) der Kreuzpunkt der Grenze des Kreises Landeshut mit dem Kommuni-
kationsweg von Ruhbank nach Gießmannsdorf,
d) die Windmühle in Hartmannsdorf,
e) der Dreiecksmarkstein auf dem Leuschnerberge bei Vogelsdorf,
1) der Schnittpunkt der Eisenbahnlinie Ruhbank-Liebau mit dem von
Koeppelhof nordwestlich ausgehenden Kommunikationswege nach
Reußendorf,