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Bismarck: „Es ist doch eine bayerische Stipulation. Mit
dem Ausschuß ist nichts zu machen, man muß ihn lassen, wie er
in der Verfassung steht. Sie lassen in Ihrer Kammer dem
Ausschuß eine Wichtigkeit und Bedeutung beilegen (wie einem
diplomatischen Hofkriegsrat oder Generalstab), die er nicht
hat, Sie hätten der Kammer sagen können, die Berufung
des Ausschusses sei ein Recht der Bayerischen Krone.“
Pfretzschner kam nun auf Ministerkonferenzen zu reden
und wünschte eine Zusicherung solcher durch Bismarck, „von
der man reden könne“.
Bismarck: „Eine solche Zusicherung kann ich nicht geben,
sie wäre mit der Verfassung nicht vereinbar. Bereit dazu,
solche einzuführen, bin ich indeß und ich habe mich, als im
Frühjahr der Kriegslärm tobte, gefragt: Kann man nicht aus
dem diplomatischen Ausschuß etwas machen, oder Ministerkon-
ferenzen einrichten? Das Resultat meiner Sommererwägungen
ist: die auswärtigen Minister, welche ja durch die preußi-
schen Gesandten metallographierte Gesandtschaftsdepeschen er-
halten, sollen Auskunft verlangen über die sie oder die Souve-
räne interessierenden Fragen entweder durch die preußischen
Gesandten oder durch ihre in Berlin beglaubigten Gesandten;
ich werde die gewünschte Auskunft geben, wenn nicht ein
ganz besonderer Ausnahmefall vorliegt, einem in Berlin be-
glaubigten Gesandten natürlich nur dann, wenn er nicht zum
„diplomatischen Europäertum“ gehört. Solche Verlangen sind
das punctum saliens; zu meinem Erstaunen sind sie aus zu
weitgehender Diskretion nie gestellt worden. Die Auswahl
iener Depeschen, die metallographiert den Bundesregierungen
zugehen, besorgt der Staatssekretär von Bülow vielleicht mit
zu großer Aengstlichkeit; ich kann nicht einmal alle eingehenden
Depeschen lesen. Ich bin auch bereit, den Ministern einzeln
oder zusammen persönlich und mündlich jede gewünschte Aus-
kunft zu geben; sie brauchen nur öfter nach Berlin zu kommen.
Von solchen Besprechungen, die ich sehr gern auch auf die