Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

Fußspuren. 
zelnen Teile zu legen. Sind durch Farb- 
stoff oder Flüssigkeit Abdrücke auf harter 
Unterlage erzeugt, so ist zu beachten, daß 
die Spur um so größer erscheint, je mehr 
Farbstoff oder Flüssigkeit an der Sohle 
haftete. Erwähnt sei hier, daß ein nackter 
Fuß ebenso wie die Hand schon infolge 
der Hautfeuchtigkeit und des Fettgehal- 
tes der Haut Spuren hinterläßt, die aller- 
dings für das Auge unsichtbar (latent) 
sind, sich jedoch in derselben Weise wie 
Fingerabdrücke durch ein besonderes 
Verfahren sichtbar machen lassen (s. Fin- 
gerabdrucksverfahren). Das beste Kon- 
servierungsmittel für alle Ein- und Ab- 
drücke ist die Photographie, bei welcher 
die bei Zeichnung und Messung mög- 
lichen Irrtümer gänzlich ausgeschlossen 
sind, und welcher nie der Vorwurf der 
Subjektivität gemacht werden kann. Die 
Aufnahme kann, wenn sie in natürlicher 
Größe nicht möglich ist, da oder selbst 
1/, verkleinert geschehen. Selbstverständ- 
lich muß die Spur stets senkrecht von 
oben photographiert werden. Um das 
Reduktionsverhältnis bzw die natürliche 
Größe der Spur stets feststellen zu kön- 
nen, empfiehlt es sich, einen Maßstab ° 
mitzuphotographieren. Fs in schwarzer 
Erde ergeben oft kein deutliches Bild, da 
die Ränder der Spur bzw ihre Schatten 
sich von dem dunklen Grunde nicht ab- 
heben und sich die Oberfläche der Spur 
von der des umgebenden Bodens nicht 
unterscheidet. Umgekehrt geben auch 
Schneespuren keine guten Bilder. — Ein 
weiteres Konservierungsverfahren von 
Fußeindrücken ist das plastische Abfor- 
men; dasselbe ergibt oft vorzügliche Re- 
sultate, erfordert indessen große Übung, 
und man hat immer mit der Möglichkeit 
zu rechnen, daß die Spur dabei zerstört 
wird. Vorheriges Messen und Abzeich- 
nen, wo möglich Photographieren ist da- 
her stets anzuraten. Zum Abformen ver- 
wandte man früher Stearinsäure, Tischler- 
leim, Gelatine, Wachs, Mischungen von 
Sand, Zement und Gips usw. Heute wird 
meist reiner Gips verwendet. Der Gips 
muß hierbei in das nötige Wasser (etwa 
1/, Liter für jede Spur) gestreut und gut 
umgerührt werden, so daß keine Klumpen 
bleiben. Danach darf kein Gips mehr hin- 
eingetan werden, vielmehr ist nötigenfalls 
ein neuer Gipsbrei anzusetzen. Auch darf 
niemals Wasser in Gips gegossen werden. 
Die Dicke des Gipsbreies ist nach der 
  
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Härte des Erdbodens zu bemessen. Spu- 
ren in lockerem Sande sind vor dem Aus- 
gießen durch eine Schellacklösung zu här- 
ten, die am besten mittelst eines Pinsels 
in die Spur gespritzt wird. Wird ein Ab- 
guß oder eine Photographie mit einem 
bei dem Verdächtigen gefundenen Schuh 
oder Stiefel verglichen, so geben Messun- 
gen der Sohle und ihrer Teile (vor allem 
des Absatzes) in der Regel mit völliger 
Sicherheit nur einen Entlastungsbeweis, 
wenn nämlich die Maße verschieden sind. 
Stimmen sämtliche Maße völlig überein, 
so wird immer noch zu bedenken sein, 
daß es auch andere Schuhe von derselben 
Größe geben kann. Völlige Gewißheit 
läßt sich dagegen dann erlangen, wenn 
Spur und Sohle dieselben Abnutzungen 
und Verletzungen, dieselbe Besohlung 
oder dasselbe Muster der Benagelung auf- 
weisen. Freilich bleibt dann noch immer 
die letzte Frage, ob wirklich gerade der 
Verdächtige die Schuhe seinerzeit getra- 
gen hat. Kommt es doch selbst oft genug 
vor, daß der Täter bei Begehung der Tat 
fremde Schuhe trägt und wo möglich von 
diesen recht deutliche Spuren hinterläßt, 
um den Verdacht auf einen Unschuldigen 
zu lenken. Spuren von nackten Füßen ge- 
ben bei Vergleichen mit dem betreffenden 
Fuße nur selten ein zuverlässiges positives 
Resultat, wenn nicht eine charakteristische 
Form der Zehen oder sonst ein besonde- 
res Merkmal vorhanden ist. Messungen 
sind nie ganz zuverlässig. Zweckmäßig 
läßt man, namentlich bei Fußabdrücken, 
von dem Verdächtigen einige Spuren un- 
ter möglichst gleichen Bedingungen er- 
zeugen nınd vergleicht diese mit den am 
Tatort gefundenen Spuren. — Oft lassen 
sich aus Fs zahlreiche Schlüsse auf die 
Persönlichkeit des Täters ziehen, die 
manchmal ein völliges Signalement geben. 
Die Größe der Spur läßt erkennen, ob 
sie von einem Manne, einem Weibe oder 
einem Kinde herstammt; nach Bertillon 
und Niceforo läßt sich sogar mit Hilfe be- 
stimmter Multiplikationsfaktoren aus der 
Fußlänge annähernd die Körperlänge be- 
rechnen. Bei Spuren von Schuhen oder 
Stiefeln läßt sich aus der Form des Schuh- 
werks, der Spitze, des Absatzes und der 
Benagelung oft erkennen, welchen Krei- 
sen der Träger angehört. Ist nicht nur 
eine einzelne „Spur“, sondern eine fort- 
laufende „Fährte‘‘ vorhanden, so liefern 
‘ die Schrittweite, die „Ganglinie‘‘ (die Li-
	        
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