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schiedenheit in der rechtlichen Auffassung
der Eigentümerhk ist nicht ohne prakti-
sche Konsequenzen. Sie zeigen sich vor
allem in der vielumstrittenen Frage der
Pfändung der Eigentümerhk, vgl nament-
lich Oberneck in Gruchots Beitr 50
551.
Literatur über die Eigentümerhypothek namentlich
Bruck, 08, Horn, 06.
Auch auf den von dem Eigentümer ver-
schiedenen persönlichen Schuldner kann
die Hk übergehen. Dies dann, wenn er
den Gläubiger befriedigt und von dem
Eigentümer oder einem Rechtsvorgänger
desselben Ersatz verlangen kann. Es geht
dann in Höhe des Ersatzanspruchs und
zu dessen Sicherung (bestr) die Hk auf
ihn über.
VIll. Die Hk erlischt durch Befriedi-
gung des Gläubigers aus dem Grundstück
oder denjenigen Gegenständen, auf wel-
che sich die Hk erstreckt, aber auch durch
Ausfall in der Zwangsversteigerung. Fer-
ner durch Aufhebung der Hk durch
Rechtsgeschäft; für sie gelten die allge-
meinen Vorschriften über die Aufhebung
von Grundstücksrechten, 875, 876, 878,
sie bedarf außerdem der Zustimmung des
Grundstückseigentümers. Eine Aus-
nahme gilt für den Verzicht auf die Hy-
pothek für Rückstände von Nebenleistun-
gen und für Kosten, die dem Gläubiger
zu erstatten sind; hier genügt die form-
lose Erklärung des Gläubigers gegenüber
dem Eigentümer, 1178 Abs 2. Die Hypo-
thek erlischt auch durch sog Buchversit-
zung, 901, den Eintritt einer auflösenden
Bedingung oder eines Endtermins, den
Untergang des belasteten Gegenstandes,
nach Landesrecht durch Enteignung, Ge-
meinheitsteilung, Zusammenlegung von
Grundstücken.
Stichworte: Grundschuld, Sicherungshypothek, Ge-
samthypothek.
Die Kommentare z. Sachenrecht von Planck, Turnau-
Foerster, Fuchs, Kretzschmar, Kober, Bier-
mann; ferner Oberneck Reichsgrundbuchrecht, die
Lehrbücher des bürgerlichen Rechts, auch die Kommientare
zur Gr von Fuchs-Arnheim. Güthe, Predari.
Die wichtigsten Entscheidungen der Praxis enthalten die
Entscheidungen in Angelegenheiten der £freiwillifen Ge-
richtsbarkeit und des Grundbuchrechts, zusanımengestellt
im Reichsjustizamt. Biermann.
Hypothekenbanken (Reichsges vom
13. Juli 1899) sind Aktiengesellschaften
oder Kommanditgesellschaften auf Aktien,
welche das Pfandbriefsgeschäft betreiben ;
s. den Art Pfandbriefanstalten.
Hypothekenübernahme s. Schuld-
übernahme.
Hysterie ist eine funktionelle Hirn-
krankheit, eine sog Neurose, die als eine
Hypothek — Hysterie.
Psychose aufzufassen ist, bei welcher Ge-
fühle, Stimmungen und Triebe sich ab-
norm und gestört zeigen. Liebermei-
ster erklärt die H(y)s(terie) für eine
„funktionelle Krankheit des Gehirns und
zwar der grauen Gehirnrinde“. Die das
Ich betreffenden Vorstellungen sind bei
der Hs von lebhafterem Gefühlston be-
gleitet, als dies in der Norm der Pall ist,
so daß sie auf die Motilität und Sensibilität
erregend oder hemmend wirken. Schon
die von unserem Körper unausgesetzt her-
rührenden Reize beschäftigen das hyste-
rische Individuum völlig, während sie von
einem gesunden Menschen nur bei ab-
sichtlich auf sich gerichteter Aufmerksam-
keit und auch dann nur mit Anstrengung
beobachtet werden können. Eine be-
kannte organische Grundlage mangelt der
Hs. Psychische Schädlichkeiten, wie die
des Kummers, der Kränkung, Aufregung
u. a., Erziehung und Heredität begünsti-
gen die Entstehung der Hs. Als körper-
liche Ursachen kommen vornehmlich in
Betracht: Blutleere, Fettsucht, Kachexie,
die mit dem Eintritt der Pubertät einher-
gehenden Nervenerregungen, sowie im
allgemeinen körperliche Leiden, die durch
ihre Dauer und Intensität auf die Psyche
wirken, wie dies z. B. krankhafte Zustände
des weiblichen Genitalsystems vermögen.
Die Hs ist daher auch fast ausschließlich
eine Krankheit des weiblichen Geschlech-
tes; indessen fehlt sie auch nicht bei Män-
nern. Ein hervorstechendes Symptom die-
ser Psychoneurose ist die allgemeine ge-
steigerte Empfindlichkeit, die in der
Schärfe des Geruches und Geschmackes
vornehmlich sich bekundet. Bekanntlich
lieben Hysterische auch häufig gerade Ge-
rüche, die von Gesunden nur mit Unbe-
hagen wahrgenommen werden, z. B. Jodo-
form, Baldrian, verbrannte Federn usw.
Lähmungen, mehr oder weniger vollstän-
dig, Krämpfe von verschiedenster Ausdeh-
nung und Intensität, die sog wächserne
Biegsamkeit der Glieder, bei der diese in-
folge einer mäßigen tonischen Kontrak-
tion der Muskeln leicht in jede beliebige
Stellung gebracht werden und darin ver-
bleiben können (Katalepsie), die sog
„grande Hysterie“, der „arc de cercle‘‘,
ein Krampf, bei dem nur Kopf und Fuß-
spitzen die Unterlage berühren, sensible
Störungen im Gesicht, Gehör, Getast, Ge-
ruch und Geschmack, bald als Über-, bald
als Unempfindlichkeit imponierend, Par-