Full text : Preußische Gesetzsammlung. 1918. (109)

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und  3.  der  Verbindungen  von  dem  neuen  Rangierbahnhofe  Gremberg  nach  dem
Rangierbahnhofe  Kalk  Nord  und  der  Südbrücke  bei  Cöln  der  Eisenbahndirektion
in  Coln  übertragen  wird.  Zugleich  bestimme  Ich,  daß  das  Recht  zur  Enteignung
und  dauernden  Beschränkung  des  Grundeigentums,  das  zur  Bauausführung  nach
den  von  Ihnen  festzustellenden  Plänen  notwendig  ist,  nach  den  gesetzlichen  Bestimmungen
  Anwendung  finden  soll  1.  für  die  Erweiterung  des  Oberschlesischen
Schmalspurnetzes,  die  östliche  Verbindungsbahn  in  der  Nähe  von  Waldhausen  bei
Hannover  sowie  die  Verbindungen  von  dem  neuen  Rangierbahnhofe  Gremberg
nach  dem  NRangierbahnhofe  Kalk  Nord  und  der  Südbrücke  bei  Cöln,  2.  für  die
zweiten  Gleise  auf  den  Strecken  (Stettin)  Pommerensdorf-Kavelwisch,  yrmont-Himmighausen
  (soweit  preußisches  Staatsgebiet  in  Frage  kommt),  Insterburg—
Tilsit,  Bartenstein-Korschen-Rastenburg—-Goldap,  Thorn  Hauptbahnhof—-Thorn
Stadt,  Pronsfeld-Lommersweiler,  ferner  für  die  Ergänzungen  der  Bahnanlagen
auf  der  Strecke  Gerolstein-Pronsfeld  sowie  für  das  fünfte  und  sechste  Gleis
auf  der  Strecke  Hohenbudberg—-Urdingen-Crefeld-Linn,  soweit  das  Enteignungsrecht
bei  diesen  Ausführungen  nicht  bereits  nach  den  geltenden  gesetzlichen  Bestimmungen
oder  einem  früheren  landesherrlichen  Erlasse  Platz  greift.  Dieser  Erlaß  ist  durch
die  Gesetzsammlung  zu  veröffentlichen.
Großes  Hauptquartier,  den  20.  August  1918.

Wilhelm.

An  den  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten.  v.  Breitenbach.

 

Bekanntmachung.

Nech  Vorschrift  des  Gesetzes  vom  10.  April  1872  (Gesetzsamml.  S.  357)  sind
bekannt  gemacht:

1.  der  auf  Grund  Allerhöchster  Ermächtigung  vom  16.  August  1914  (Gesetzsamml.
  S.  153)  ergangene  Erlaß  des  Staatsministeriums  vom  7.  Februar
  1918,  betreffend  die  Verleihung  des  Enteignungsrechts  an  die
Stadtgemeinde  Dortmund  zur  Errichtung  öffentlicher  Anlagen  in  den
Gemeinden  Brackel  und  Asseln,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung
in  Arnsberg  Nr.  33  S.  192,  ausgegeben  am  17.  August  1918;

2.  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  is.  Juni  1918,  betreffend  die  Übernahme  des
Betriebes  der  der  Oschersleben-  —Schöninger  Eisenbahngesellschaft  in  Oschersleben
  konzessionierten  Eisenbahn  durch  die  Braunschweig—Schöninger  Eisenbahn-Aktiengesellschaft
  in  Braunschweig,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.
Regierung  in  Magdeburg  Nr.  33  S.  213,  ausgegeben  am  17.  August  1918.

 

Redigiert  im  Bürs  des  Staateministeriums.  —  Berlm,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.
Bestellungen  auf  einzelne  Stücke  der  Preußischen  Gesetzsammlung  und  auf  die  Han#t-Sachverzeichnisse  (1806  bis  1885  zu
6,  4&  und  1884  bis  1913  „  4.,  20  4)  sind  an  die  Postanstalten  zu  nchten.