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und 3. der Verbindungen von dem neuen Rangierbahnhofe Gremberg nach dem
Rangierbahnhofe Kalk Nord und der Südbrücke bei Cöln der Eisenbahndirektion
in Coln übertragen wird. Zugleich bestimme Ich, daß das Recht zur Enteignung
und dauernden Beschränkung des Grundeigentums, das zur Bauausführung nach
den von Ihnen festzustellenden Plänen notwendig ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen
Anwendung finden soll 1. für die Erweiterung des Oberschlesischen
Schmalspurnetzes, die östliche Verbindungsbahn in der Nähe von Waldhausen bei
Hannover sowie die Verbindungen von dem neuen Rangierbahnhofe Gremberg
nach dem NRangierbahnhofe Kalk Nord und der Südbrücke bei Cöln, 2. für die
zweiten Gleise auf den Strecken (Stettin) Pommerensdorf-Kavelwisch, yrmont-Himmighausen
(soweit preußisches Staatsgebiet in Frage kommt), Insterburg—
Tilsit, Bartenstein-Korschen-Rastenburg—-Goldap, Thorn Hauptbahnhof—-Thorn
Stadt, Pronsfeld-Lommersweiler, ferner für die Ergänzungen der Bahnanlagen
auf der Strecke Gerolstein-Pronsfeld sowie für das fünfte und sechste Gleis
auf der Strecke Hohenbudberg—-Urdingen-Crefeld-Linn, soweit das Enteignungsrecht
bei diesen Ausführungen nicht bereits nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen
oder einem früheren landesherrlichen Erlasse Platz greift. Dieser Erlaß ist durch
die Gesetzsammlung zu veröffentlichen.
Großes Hauptquartier, den 20. August 1918.
Wilhelm.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten. v. Breitenbach.
Bekanntmachung.
Nech Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind
bekannt gemacht:
1. der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml.
S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 7. Februar
1918, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die
Stadtgemeinde Dortmund zur Errichtung öffentlicher Anlagen in den
Gemeinden Brackel und Asseln, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung
in Arnsberg Nr. 33 S. 192, ausgegeben am 17. August 1918;
2. der Allerhöchste Erlaß vom is. Juni 1918, betreffend die Übernahme des
Betriebes der der Oschersleben- —Schöninger Eisenbahngesellschaft in Oschersleben
konzessionierten Eisenbahn durch die Braunschweig—Schöninger Eisenbahn-Aktiengesellschaft
in Braunschweig, durch das Amtsblatt der Königl.
Regierung in Magdeburg Nr. 33 S. 213, ausgegeben am 17. August 1918.
Redigiert im Bürs des Staateministeriums. — Berlm, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetzsammlung und auf die Han#t-Sachverzeichnisse (1806 bis 1885 zu
6, 4& und 1884 bis 1913 „ 4., 20 4) sind an die Postanstalten zu nchten.