Full text : Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

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Fahrpreis  höchstens  1  Penny  für  die  englische  Meile  betragen
dürfe  und  in  welchen  ferner  die  Mitführung  von  50  Pfund  persönliches
  Freigepäck  frei  sein  müsse;  Kinder  unter  drei  Jahren
sollten  unentgeltlich,  bis  zu  12  Jahren  für  die  Hälfte  der  gewöhnlichen
  Fahrpreise  befördert  werden.

Für  derartige  wohlfeile  Züge  war  eine  durchschnittliche
Geschwindigkeit  von  mindestens  12  miles  (19,2  Kilometer)  in
der  Stunde  festgesetzt;  fernere  Bedingung  war  die  Einrichtung
von  Sitzplätzen  und  Gewährung  angemessenen  Schutzes  gegen
Wind  und  Wetter.  In  dem  betreffenden  Gesetze  wird,  „da  es
angemessen  erscheint,  der  ärmeren  Klasse  der  Reisenden  die
Gelegenheit  des  Reisens  auf  der  Eisenbahn  zu  mässigen  Sätzen
und  in  solchen  Wagen  zu  gewähren,  worin  sie  vor  dem  Wetter
geschützt  sind“,  befohlen,  dass  alle  Eisenbahngesellschaften,
welche  in  dieser  Saison  oder  einer  folgenden  sanktionirt  sind,
oder  welche  neue  Vollmachten  nachsuchen,  an  jedem  Wochentage
  ausser  Charfreitag  und  Weihnachtstag  und  auch  an  Sonntagen,
  wenn  andere  Passagierzüge  auf  der  Bahn  an  Sonntagen
fahren,  mindestens  einen  Zug  auf  ihrer  ganzen  Linie  für  die
Passagiere  III.  Klasse  fahren  lassen,  mit  einer  Geschwindigkeit
von  mindestens  12  miles  in  der  Stunde  durchschnittlich  für  die
ganze  Strecke,  einschliesslich  der  Aufenthaltsfristen,  mit  Anhalten
  auf  jeder  Passagierstation  und  mit  Wagen,  welche  Sitze
haben  und  vor  dem  Wetter  so  geschützt  sind,  wie  es  das
Handelsamt  für  ausreichend  erachtet,  zu  einem  Fahrgelde  von
höchstens  einem  penny,  für  jede  mile;  !/,  Centner  Freigepäck
und  Kinder  unter  3  Jahren  frei,  zwischen  3  und  12  Jahren
für  die  Hälfte;  bei  Strafe  von  20  Pfund  Sterling  für  jeden  Tag.
Für  diese  Verpflichtung  werden  die  Eisenbahngesellschaften
von  der  Passagiersteuer  auf  solche  Züge,  welche  man  seitdem
parliamentary  trains  genannt  hat,  gänzlich  befreit?).

Der  Durchschnitt  des  Fahrgeldes  III.  Klasse  betrug  im
Jahre  1843  per  mile  1,15  penny,  wovon  0,06  Steuer  zu  zahlen

!)  Cohn,  Untersuchungen  über  die  englische  Eisenbahnpolitik,
Leipzig  1874,  I,  168  ff.