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Preußische Gesetzsammlung
Dr. 32. —
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Inhalt: Vertrag, betreffend das Verhältnis der preußischen Kirchengemeinde Altenwalde zum hamburgischen
Staate, S. 173. — Bekanntmachung der Ministerialerklärung vom 12. Juni 1908 zu dem
zwischen der Königlich Preußischen Regierung und dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg
abgeschlossenen Vertrage, betreffend das Verhältnis der preußischen Kirchengemeinde Altenwalde zum
hamburgischen Staate, vom 11./15. Juni 1907 und dem zugehörigen Schlußprotokolle, S. 177. —
Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter
veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, Urkunden usw., S. 178.
(Xr. 10916.) Vertrag, betreffend das Verhältnis der preußischen Kirchengemeinde Altenwalde
zum hamburgischen Staate. Vom 11./15. Juni 1907.
N eine Neuregelung des Verhältnisses der preußischen Kirchengemeinde
Altenwalde zum hamburgischen Staate als notwendig sich herausgestellt hat, sind
auf Anregung des Königlich Preußischen Ministers der geistlichen Angelegenheiten
kommissarische Verhandlungen eingeleitet worden, an denen teilgenommen haben:
Preußischerseits:
der Präsident des Königlichen Landeskonsistoriuums zu Hannover,
Wirkliche Oberkonsistorialrat D. Dr. Chalybaeus und der Ober-
konsistorialrat Dr. Meister,
Hamburgischerseits:
der Senator Dr. Predöhl und der Senatssekretär Dr. Hagedorn.
Auf Grund der stattgehabten Verhandlungen haben die beiderseitigen
Kommissare den nachstehenden Vertrag vereinbart, und zwar die preußischen
Kommissare unter Vorbehalt der landesherrlichen Genehmigung und die ham-
burgischen Kommissare unter Vorbehalt der Ratifikation des Senats der freien
und Hansestadt Hamburg.
Artikel 1.
Der zu Stade am 7. November 1731 abgeschlossene sogenannte Alten-
walder Kirchenvergleich wird in allen seinen Bestimmungen aufgehoben.
Demzufolge verzichtet der Senat der freien und Hansestadt Hamburg auf
alle nach diesem Vergleich an der Kirche zu Altenwalde ihm zustehenden Rechte,
insbesondere auf das Patronatsrecht, und erklärt sich ferner damit einverstanden,
daß die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde Altenwalde von dem
Gesetsammlung 1908. (Nr. 10916—10917.) 42
Ausgegeben zu Berlin den 25. August 1908.