Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1908. (99)

— 173 — 
Preußische Gesetzsammlung 
Dr. 32. — 
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Inhalt: Vertrag, betreffend das Verhältnis der preußischen Kirchengemeinde Altenwalde zum hamburgischen 
Staate, S. 173. — Bekanntmachung der Ministerialerklärung vom 12. Juni 1908 zu dem 
zwischen der Königlich Preußischen Regierung und dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg 
abgeschlossenen Vertrage, betreffend das Verhältnis der preußischen Kirchengemeinde Altenwalde zum 
hamburgischen Staate, vom 11./15. Juni 1907 und dem zugehörigen Schlußprotokolle, S. 177. — 
Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter 
veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, Urkunden usw., S. 178. 
  
(Xr. 10916.) Vertrag, betreffend das Verhältnis der preußischen Kirchengemeinde Altenwalde 
zum hamburgischen Staate. Vom 11./15. Juni 1907. 
N eine Neuregelung des Verhältnisses der preußischen Kirchengemeinde 
Altenwalde zum hamburgischen Staate als notwendig sich herausgestellt hat, sind 
auf Anregung des Königlich Preußischen Ministers der geistlichen Angelegenheiten 
kommissarische Verhandlungen eingeleitet worden, an denen teilgenommen haben: 
Preußischerseits: 
der Präsident des Königlichen Landeskonsistoriuums zu Hannover, 
Wirkliche Oberkonsistorialrat D. Dr. Chalybaeus und der Ober- 
konsistorialrat Dr. Meister, 
Hamburgischerseits: 
der Senator Dr. Predöhl und der Senatssekretär Dr. Hagedorn. 
Auf Grund der stattgehabten Verhandlungen haben die beiderseitigen 
Kommissare den nachstehenden Vertrag vereinbart, und zwar die preußischen 
Kommissare unter Vorbehalt der landesherrlichen Genehmigung und die ham- 
burgischen Kommissare unter Vorbehalt der Ratifikation des Senats der freien 
und Hansestadt Hamburg. 
  
Artikel 1. 
Der zu Stade am 7. November 1731 abgeschlossene sogenannte Alten- 
walder Kirchenvergleich wird in allen seinen Bestimmungen aufgehoben. 
Demzufolge verzichtet der Senat der freien und Hansestadt Hamburg auf 
alle nach diesem Vergleich an der Kirche zu Altenwalde ihm zustehenden Rechte, 
insbesondere auf das Patronatsrecht, und erklärt sich ferner damit einverstanden, 
daß die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde Altenwalde von dem 
Gesetsammlung 1908. (Nr. 10916—10917.) 42 
Ausgegeben zu Berlin den 25. August 1908. 
 
	        
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