Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Erster Teil. (58a)

654  Bentsches  Reich.  (Juni  23.—26.)

fahrungen,  die  in  England,  Frankreich,  Italien  und  Rumänien  mit  dem  parlamentarischen
  System,  wie  es  dort  eingerichtet  ist,  gemacht  worden  sind,  sind
im  höchsten  Grade  abschreckend.  Für  Württ.  handle  es  sich  in  erster  Linie
darum,  daß  die  Verfassung  festgehalten  wird  und  damit  auch  das  uneingeschränkte
  Recht  der  Krone,  die  Minister  zu  ernennen.  Dieses  Recht  der
Krone  wahre  er  aufs  nachdrücklichste.  Die  Kriegszielerörterungen  halte
er  im  gegenwärtigen  Augenblick  für  nutzlos,  unter  Umständen  sogar  für  gefährlich.
  Brutaler,  als  es.  im  französischen  und  italienischen  Korlament  geschehen
  sei,  könne  man  nicht  sprechen.  Unter  solchen  Umständen  habe  ein
Scheidemannscher  Friede  keine  Bedeutung.  Die  kämpfende  Front  Deutschlands
  sei  vom  denkbar  besten  Geist  erfüllt  und  werde  alle  Angriffe  abschlagen.
  Darum  dürfe  man  hoffen,  daß  die  Umkehr  in  der  Gesinnung  auch
bei  unseren  Gegnern  bald  kommen  werde,  und  sie  werde  um  so  früher
kommen,  wenn  sie  bei  uns  auch  nicht  das  geringste  Anzeichen  von  Uneinigkeit
  und  Schwäche  sähen.

Hierauf  sprechen  Abg.  Westmeyer  für  die  Minderheitssoz.,  Abg.
Dr.  Hieber  für  die  Natl.  und  Abg.  Körner  für  die  Kons.

23.  Juni.  (Württemberg.)  Fall  Hoschka.

Das  Reichsgericht  lehnt  das  Ansuchen  des  württ.  Landtags  (s.  S.  622)  ab,
den  wegen  Landesverrats,  begangen  durch  Verbreitung  verbotener  Schriften
bezw.  Aufforderung  zum  Hochverrat,  in  Untersuchungshaft  befindlichen  Abg.
Hoschka  ed  Soz.)  während  der  Dauer  der  Landtagstagung  aus  der  Haft
zu  entlassen.

25.  Juni.  Im  Haag  beginnen  deutsch=  engl.  Verhandlungen
über  Gefangenenfragen.  (Näheres  s.  S.  667.)

W.  Juni.  Erledigung  des  deutsch-niederländischen  Zwischenfalls
  vom  22.  Febr.  1917.

Das  „WTB."  gibt  amtlich  bekannt:  Die  Verhandlungen  zwischen  der
Deutschen  und  der  Niederländischen  Regierung  wegen  der  am  22.  Febr.  1917
infolge  eines  unglücklichen  Zufalls  durch  ein  deutsches  Unterseeboot  im
Sperrgebiet  versenkten  niederländ.  Handelsdampfer  (s.  Niederlande)
  ind  nunmehr  zum  Abschluß  gelangt.  Der  Admiralstab  hatte  bekanntlich
  den  niederländ.  Reedereien  zugesagt,  den  im  Sperrgebiet  tätigen
U--Booten  die  Schonung  dieser  Dampfer  für  den  erwähnten  Tag  durch
Funkspruch  zu  befehlen,  dabei  aber  ausdrücklich  hinzugefügt,  daß  er  eine
Gewähr  für  das  Auffangen  des  Funkspruchs  durch  sämtliche  beteiligten
U-  oote  nicht  übernehmen  könne.  Die  Reedereien  hatten  daraufhin  das  Auslaufen
  ihrer  Schiffe  veranlaßt,  anstatt  den  ihnen  als  unbedingt  sicher  bezeichneten
  Termin  vom  17.  März  zu  wählen.  In  der  Tat  sind  die  niederländ.
  Schiffe  durch  ein  U-Boot  versenkt  worden,  das  wider  alles  Erwarten
infolge  Störung  seiner  Funksprucheinrichtung  den  Befehl  nicht  erhalten
hatte.  Bei  dieser  Sachlage  konnte  die  Deutsche  Regierung  eine  Verantwortung
  für  den  auch  von  ihr  lebhaft  bedauerten  Vorfall  nicht  anerkennen.
Sie  hat  sich  jedoch  aus  Teilnahme  und  in  freundnachbarlicher  Gesinnung
bereit  finden  lassen,  zur  Abwendung  der  den  Niederlanden  durch  die
Schiffsverluste  erwachsenen  wirtschaftlichen  Schäden  gleichwertige  in
Niederländisch-Indien  liegende  deutsche  Schiffe  der  niederländischen
  Regierung  zur  Verfügung  zu  stellen,  wogegen  diese
die  für  die  versenkten  S-iff  zu  zahlenden  Versicherungssummen  herausgeben
  will.  Die  Ersatzschiffe  sind  für  die  niederländisch-transozeanische
Fahrt  bestimmt  und  werden  erst  auslaufen,  nachdem  unsere  Gegner  den