654 Bentsches Reich. (Juni 23.—26.)
fahrungen, die in England, Frankreich, Italien und Rumänien mit dem parlamentarischen
System, wie es dort eingerichtet ist, gemacht worden sind, sind
im höchsten Grade abschreckend. Für Württ. handle es sich in erster Linie
darum, daß die Verfassung festgehalten wird und damit auch das uneingeschränkte
Recht der Krone, die Minister zu ernennen. Dieses Recht der
Krone wahre er aufs nachdrücklichste. Die Kriegszielerörterungen halte
er im gegenwärtigen Augenblick für nutzlos, unter Umständen sogar für gefährlich.
Brutaler, als es. im französischen und italienischen Korlament geschehen
sei, könne man nicht sprechen. Unter solchen Umständen habe ein
Scheidemannscher Friede keine Bedeutung. Die kämpfende Front Deutschlands
sei vom denkbar besten Geist erfüllt und werde alle Angriffe abschlagen.
Darum dürfe man hoffen, daß die Umkehr in der Gesinnung auch
bei unseren Gegnern bald kommen werde, und sie werde um so früher
kommen, wenn sie bei uns auch nicht das geringste Anzeichen von Uneinigkeit
und Schwäche sähen.
Hierauf sprechen Abg. Westmeyer für die Minderheitssoz., Abg.
Dr. Hieber für die Natl. und Abg. Körner für die Kons.
23. Juni. (Württemberg.) Fall Hoschka.
Das Reichsgericht lehnt das Ansuchen des württ. Landtags (s. S. 622) ab,
den wegen Landesverrats, begangen durch Verbreitung verbotener Schriften
bezw. Aufforderung zum Hochverrat, in Untersuchungshaft befindlichen Abg.
Hoschka ed Soz.) während der Dauer der Landtagstagung aus der Haft
zu entlassen.
25. Juni. Im Haag beginnen deutsch= engl. Verhandlungen
über Gefangenenfragen. (Näheres s. S. 667.)
W. Juni. Erledigung des deutsch-niederländischen Zwischenfalls
vom 22. Febr. 1917.
Das „WTB." gibt amtlich bekannt: Die Verhandlungen zwischen der
Deutschen und der Niederländischen Regierung wegen der am 22. Febr. 1917
infolge eines unglücklichen Zufalls durch ein deutsches Unterseeboot im
Sperrgebiet versenkten niederländ. Handelsdampfer (s. Niederlande)
ind nunmehr zum Abschluß gelangt. Der Admiralstab hatte bekanntlich
den niederländ. Reedereien zugesagt, den im Sperrgebiet tätigen
U--Booten die Schonung dieser Dampfer für den erwähnten Tag durch
Funkspruch zu befehlen, dabei aber ausdrücklich hinzugefügt, daß er eine
Gewähr für das Auffangen des Funkspruchs durch sämtliche beteiligten
U- oote nicht übernehmen könne. Die Reedereien hatten daraufhin das Auslaufen
ihrer Schiffe veranlaßt, anstatt den ihnen als unbedingt sicher bezeichneten
Termin vom 17. März zu wählen. In der Tat sind die niederländ.
Schiffe durch ein U-Boot versenkt worden, das wider alles Erwarten
infolge Störung seiner Funksprucheinrichtung den Befehl nicht erhalten
hatte. Bei dieser Sachlage konnte die Deutsche Regierung eine Verantwortung
für den auch von ihr lebhaft bedauerten Vorfall nicht anerkennen.
Sie hat sich jedoch aus Teilnahme und in freundnachbarlicher Gesinnung
bereit finden lassen, zur Abwendung der den Niederlanden durch die
Schiffsverluste erwachsenen wirtschaftlichen Schäden gleichwertige in
Niederländisch-Indien liegende deutsche Schiffe der niederländischen
Regierung zur Verfügung zu stellen, wogegen diese
die für die versenkten S-iff zu zahlenden Versicherungssummen herausgeben
will. Die Ersatzschiffe sind für die niederländisch-transozeanische
Fahrt bestimmt und werden erst auslaufen, nachdem unsere Gegner den