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. der Allerhöchste Erlaß vom 7. Juni 1910, betreffend die Verleihung des
Enteignungsrechts an die Kreisbahn Leer-Aurich-Wittmund, G. m. b. H.
in Aurich, für die Anlage einer Kleinbahn von Ogenbargen über Esens
nach Bensersiel, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Aurich
Nr. 31 S. 217) ausgegeben am 5. August 1910;
das am 11. Juni 1910 Allerhöchst vollzogene Statut für den Ent- und
Bewässerungsverband Letzkau im Danziger Deichverbande zu Letzkau im
Kreise Danziger Niederung durch das Amtsblatt der Königl. Regierung
zu Danzig Nr. 31 S. 289, ausgegeben am 30. Juli 1910;
.n der Allerhöchste Erlaß vom 16. Juni 1910, betreffend die Verleihung des
Enteignungsrechts an die Gemeinde Ricklingen für die Anlage einer an
den Staatsbahnhof Linden-Fischerhof anschließenden Privatanschlußbahn,
durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Hannover Nr. 28 S. 184,
ausgegeben am 15. Juli 1910;
. das am 17. Juni 1910 Allerhöchst vollzogene Statut für die Ent-
wässerungsgenossenschaft des Hassenbrocks in Mesum im Kreise Steinfurt
durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 30
Sonderbeilage S. 359, ausgegeben am 28. Juli 1910;
. der Allerhöchste Erlaß vom 2. Juli 1910, betreffend die Verleihung des
Enteignungsrechts an die Stadt Cöln für die Erweiterung des städtischen
Verwaltungsgebäudes am Rathausplatze, durch das Amtsblatt der Königl.
Regierung zu Cöln Nr. 32 S. 249, ausgegeben am 10. August 1910;)
. der Allerhöchste Erlaß vom 2. Juli 1910, betreffend die Verleihung des
Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Neuerburg für die Anlegung
eines neuen Begräbnisplatzes und die Herstellung eines Zufahrtswegs zu
diesem, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier Nr. 31
S. 311, ausgegeben am 6. August 1910;
der Allerhöchste Erlaß vom 9. Juli 1910, betreffend die Verleihung des
Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Bielefeld zum Zwecke der Ein-
stellung der Berieselung von Grundstücken in der Gemarkung Senne II im
Landkreise Bielefeld aus dem Sprungbache, durch das Amtsblatt der Königl.
Regierung zu Minden Nr. 33 S. 215, ausgegeben am 20. August 1910;
der Allerhöchste Erlaß vom 17. Juli 1910, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Schöneberg für die Weiter-
führung der städtischen Untergrundbahn nach Berlin, durch das Amts-
blatt der Königl. Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 34
S. 399, ausgegeben am 26. August 1910;
der Allerhöchste Erlaß vom 17. Juli 1910, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an die Stadt Schönebeck im Kreise Kalbe für den
Bau einer Brücke über die Elbe zwischen Schönebeck und Grünewalde
und der dazu gebörigen Rampen, durch das Amtsblatt der Königl. Re-
gierung zu Magdeburg Nr. 31 S. 319, ausgegeben am 6. August 1910.
Redigiert im Bureau des Staatsministeriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Vütekungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetsammiung und auf die Hanpt-Sachregister (1306 bis 1883 zu 6,23 4
und 1884 bis 1903 zu 2,10 77) sind an die Postanstalten zu richten.