Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1910. (101)

— 301 — 
Preußische Gesetzsammlung 
Nr. 36. — 
Inhalt: Staatsvertrag zwischen Preußen und Elsaß-Lothringen zur Regelung der Lotterieverhaͤltnisse, 
S. 301. — Bekanntmachung der Ministerialerklärung vom 22. August 1910 zu dem zwischen der 
Königlich Preußischen Regierung und dem Kaiserlichen Statthalter in Elsaß-Lothringen abgeschlossenen 
Staatsvertrage vom 28. April 1910 zur Regelung der Lotterieverhältnisse, S. 308. 
  
  
  
(Nr. 11082.) Staatsvertrag zwischen Preußen und Elsaß--Lothringen zur Regelung der 
Lotterieverhältnisse. Vom 28. April 1910. 
N6 die Königlich Preußische Regierung und der Keiserliche Statthalter 
in Elsaß-Lothringen übereingekommen sind, eine Vereinbarung zur Regelung der 
Lotterieverhältnisse zu treffen, haben die zu diesem Zwecke bestellten Kommissare, 
nämlich 
für Preußen: 
der Präsident der General-Lotteriedirektion, Geheime Oberfinanzrat und 
vortragende Rat im Finanzministerium Bonnenberg 
und 
der Geheime Legationsrat und vortragende Rat im Auswärtigen Amte 
Schmidt-Dargitz, 
für Elsaß-Lothringen: 
der Ministerialrat Dr. Nobis, 
nachstehenden Staatsvertrag unter Vorbehalt der Genehmigung abgeschlossen: 
Artikel 1. 
Der Kaiserliche Statthalter in Elsaß-Lothringen räumt der Königlich 
Preußischen Regierung für die Dauer dieses Vertrags das ausschließliche Recht 
ein, innerhalb Elsaß-Lothringens Lose und Losabschnitte der Königlich Preußischen 
Klassenlotterie zu vertreiben, überhaupt nach freiem Ermessen alle Anordnungen, 
welche die Königlich Preußische Regierung zum Betriebe dieser Lotterie für er- 
forderlich erachtet, in gleicher Weise wie innerhalb des preußischen Staatsgebiets 
zu treffen, insbesondere auch Königlich Preußische Lotterieeinnehmer anzustellen 
und die Geschäfte durch sie betreiben zu lassen. Niemand darf ohne Ermächtigung 
der Königlich Preußischen Lotterieverwaltung Lose oder Losabschnitte der Königlich 
Preußischen Klassenlotterie in Elsaß-Lothringen vertreiben. 
Ceseysammlung 1910. (Mr. 11082—11088.) 55 
Ausgegeben zu Berlin den 17. November 1910.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.