Nr. 11019.) Gesetz, betreffend Erweiterung des Stadtkreises Ratibor. Vom 21. März 1910.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie,
was folgt:
Die Landgemeinde Plania und der Gutsbezirk Plania werden mit dem
1. April 1910 von dem Landkreise Ratibor abgetrennt und der Stadtgemeinde
und dem Stadtkreise Ratibor einverleibt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß,) den 21. März 1910.
(L. S.) Wilhelm.
v. Tirpitz. Beseler. v. Arnim. v. Moltke. Sydow. v. Heeringen.
r. 11020.) Gesetz, betreffend Erweiterung des Stadtkreises Magdeburg. Vom 21. März 1910.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen c,
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie,
was folgt:
SI.
Die Landgemeinden Krakau und Prester werden mit dem 1. April 1910
von dem Landkreise Jerichow 1 und die Landgemeinden Fermersleben, Salbke,
Westerhüsen und Lemsdorf mit dem gleichen Zeitpunkte von dem Landkreise Wanz-
leben abgetrennt und nach Maßgabe der zwischen den beteiligten Landgemeinden
und der Stadtgemeinde Magdeburg abgeschlossenen und vom Minister des Innern
im Amtsblatte der Königlichen Regierung in Magdeburg zu veröffentlichenden
Eingemeindungsverträge der Stadtgemeinde und dem Stadtkreise Magdeburg
einverleibt.
&2.
Mit dem gleichen Zeitpunkte treten die Landgemeinden Krakau und Prester
aus dem dritten Wahlbezirke (Jerichow I und II) und die Landgemeinden Fermers-