Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1910. (101)

leben, Salbke, Westerhüsen und Lemsdorf aus dem sechsten Wahlbezirke (Wanz- 
leben) des Regierungsbezirkes Magdeburg in den vierten Wahlbezirk (Stadt 
Magdeburg) dieses Regierungsbezirkes in Ansehung der Wahlen für das Haus 
der Abgeordneten über (Anl. zu § 1 des Gesetzes vom 27. Juni 1860 — Gesetz- 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin im Schloß, den 21. März 1910. 
. 8.) Wilhelm. 
v. Tirpitz. Beseler. v. Arnim. v. Moltke. Sydow. v. Heeringen. 
  
  
Kr. 11021.) Gesetz, betreffend Erweiterung des Stadtkreises Kiel. Vom 21. März 1910. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen k., 
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, 
was folgt: 
1. 
Die zum Landkreise Bordesholm gehörigen Landgemeinden Hassee, Gaarden, 
Wellingdorf und Hasseldieksdamm und die zum Landkreise Plön gehörige Land- 
gemeinde Ellerbek werden unter Abtrennung von diesen Kreisen vom 1. April 1910 
ab mit dem Stadtkreis und der Stadtgemeinde Kiel nach Maßgabe der zwischen 
den einzelnen Landgemeinden und der Stadtgemeinde Kiel abgeschlossenen, vom 
Minister des Innern im Amtsblatte des Regierungsbezirkes Schleswig zu ver- 
öffentlichenden Eingemeindungsverträge vereinigt. 
82. 
Die Anzahl der Stadtverordneten in Kiel kann durch Ortsstatut bis auf 
48 erhöht werden. 
83. 
Die im 8 1 genannte Landgemeinde Ellerbek tritt vom 1. April 1910 
ab unter Abtrennung von dem durch den Landkreis Plön gebildeten 17. Wahl- 
78
	        
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