Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1910. (101)

bezirke des Regierungsbezirkes Schleswig dem durch die Stadtkreise Kiel und 
Neumünster und den Landkreis Bordesholm gebildeten 14. Wahlbezirke dieses 
Regierungsbezirkes hinzu. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin im Schloß, den 21. März 1910. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Tirpitz. Beseler. v. Arnim. v. Moltke. Sydow. v. Heeringen. 
  
  
Err. 11022.) Gesetz, betreffend Erweiterung des Stadtkreises Flensburg. Vom 21. März 1910. 
  
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., 
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, 
was folgt: 
Die Landgemeinden Fruerlund, Engelsby, Twedt und Twedterholz werden 
vom 1. April 1910 ab unter Abtrennung von dem Landkreise Flensburg mit 
der Stadtgemeinde und dem Stadtkreise Flensburg nach Maßgabe der von den 
vier Landgemeinden mit der Stadtgemeinde abgeschlossenen, von dem Minister 
des Innern im Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Schleswig zu ver- 
öffentlichenden Eingemeindungsverträge vereinigt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin im Schloß, den 21. März 1910. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Tirpitz. Beseler. v. Arnim. v. Moltke. Sydow. v. Heeringen. 
 
	        
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