Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1910. (101)

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Mit dem Zeitpunkte der Abtrennung des Gebietsteils Nordstyrum von der 
Stadtgemeinde Mülheim a. d. Ruhr erlischt die Amtsdauer der in dem Wahl- 
bezirke Styrum gewählten Stadtverordneten dieser Stadtgemeinde. Die Stadt- 
verwaltung von Mülheim hat wegen der Neuwahlen in dem nach Abtrennung 
von Nordstyrum verbleibenden Wahlbezirke Styrum das Weitere anzuordnen. 
84. 
Die Amtsgerichte Essen, Mülheim a. d. Ruhr und Oberhausen behalten 
ihre bisherigen Bezirke vom 1. April 1910 an bei. Jedoch können dem Amts- 
gericht in Oberhausen die im §& 2 unter III sowie die im 9§ 3 unter 1 aufgeführten 
Bezirke und dem Amtsgericht in Essen der im & 2 unter IV aufgeführte Bezirk 
unter Abtrennung von dem Amtsgerichtsbezirke Mülheim a. d. Ruhr durch 
Königliche Verordnung zugelegt werden. 
5. 
In Hinsicht auf die Wahlen zum Hause der Abgeordneten umfaßt vom 
Zeitpuntte der Auflösung des Landkreises Mülheim a. d. Ruhr ab der bisher 
aus der Stadt Mülheim a. d. Ruhr, dem gleichnamigen Landkreis und dem 
Kreise Ruhrort — jetzt Dinslaken — gebildete Wahlbezirk (Anlage A Nr. 28 
des Gesetzes vom 28. Juni 1906 — Gesetzsamml. S. 313 —) nur noch die 
Stadt Mülheim a. d. Ruhr in dem durch dieses Gesetz festgestellten Umfang 
und den Kreis Dinslaken. Die Gemeinden Menden, Raadt und Haarzopf treten 
mit dem gleichen Zeitpunkte dem den Kreis Essen umfassenden Wahlbezirk (An- 
lage A Nr. 27 a. a. O.), die Gemeinden Alstaden und Dümpten in dem durch 
§ 2lll dieses Gesetzes bezeichneten Umfange sowie die von der Stadt Mülheim 
a. d. Ruhr gemäß & 3 zu 1aà und b abzutriennenden Gebietsteile dem aus den 
Städten Duisburg und Oberhausen gebildeten Wahlbezirk (Anlage A Nr. 25 
a. a. O.), endlich die im § 21IV bezeichneten Parzellen dem die Stadt Essen um- 
fassenden Wahlbezirk (Anlage A Nr. 26 a. a. O.) hinzu. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin im Schloß, den 21. März 1910. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Tirpitz. Beseler. v. Arnim. v. Moltke. Sydow. v. Heeringen. 
  
  
– G- —ffl„ 
Redigiert im Bureau deß Staatszministeriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetzsammlung und auf die Haupt-Sachregister (1306 bis 1883 zu 6,26 A 
und 1884 bis 1903 u 2,40 4) sind an die Postanstalten zu richten. 
Gesetzsammlung 1910. (Nr. 11027.) 9
	        
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