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bis 18361) zur Übersicht zu bringen, wobei die in Tabelle I
Seite 17 eingestellten Daten der besseren Übersichtlichkeit
halber durch Zusammenziehung der Etatsposten des amtlichen
Budgets nach finanzwissenschaftlichen Prinzipien gebildet
sind.
Nach vorstehender Tabelle basierte der sächsische Staatshaushalt
in den 1830er Jahren auch schon vorzugsweise auf
Steuern, ungefähr zu zwei Dritteln seiner Reineinnahme. Von
den Steuern und sonstigen Abgaben waren nach dem Rohertrage
ca. 40% direkte und 60% indirekte, wobei von letzteren
etwa 110% auf Verkehrssteuern und 10% auf Gebühren
entfallen. Nach dem Reinertrage waren ca. 470% direkte und
530) indirekte Abgaben (einschließlich etwa 11% Verkehrssteuern
und 13% Gebühren). Jedoch ist die Einstellung einiger
Posten in diese Steuergruppen wegen ihres zweifelhaften Charakters
nicht ganz sicher. Dies gilt namentlich bezüglich der
Generalakzise. Indessen dürften immerhin die direkten und indirekten
Abgaben (einschließlich Verkehrssteuern und Gebühren)
nach dem Reinertrage ungefähr sich die Wage halten.
Von den direkten Steuern dürften nach dem Reinertrage etwa
85—88% auf Grundsteuern und 12—15% auf Gewerbs- und
persönliche Abgaben (nämlich rund 152000 Taler Personensteuer
+ ca. 60000 Taler sogen. Nahrungsquatember in der
Quatembersteuer?) u. dgl.) entfallen. Aber auch dies läßt sich
nicht mit vollständiger Sicherheit feststellen.
1) Dieser Voranschlag für 1834—36 ist bei v. Reden, Bd. I S. 1209 if.
abgedruckt.
2) S. Erläuterungen zu dem Entwurf des Gewerbe- und Personalsteuergesetzes
von 1834 (Landt.-Akten 1833, 1. Abt. 2. Bd. S. 689).