Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1912. (103)

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Abertrag .... 30 096 000 Mark 126 179 000 Mark 
m) der Eisenbahn von Ma- 
rienberg-Langenbach nach 
Erbach i. Westerwald 335 000 
n) der Eisenbahn von Pletten- 
berg nach Herscheid 2 100 000 
o) der Eisenbahn von Ahr- 
dorf nach Blankenheim 
Waldefrüher Blankenheim 
LEifell 2 400 000 „ 
p)des zweiten Gleises auf der 
Strecke Breslau-Glogau 1 552 000 = 
d) des zweiten Gleises auf der 
Strecke Hermsdorf-Kloster- 
lausnitz-Gera 490 000 
7) des zweiten Gleises auf der 
Strecke Neurode—-Glatz. 546 000 
s) der zweigleisigen Verbin- 
dung zwischen den Bahn- 
höfen Hillesheim (Linie 
Dümpelfeld — Lissendorf) 
und Gerolstein nebst selb- 
ständiger Einführung der 
Bahn von Prüm in den 
Bahnhof Gerolstein. 1 360 000 
t) der Umgehungsbahn bei 
E 2229 000 „ 
zusammen 41 108 000 „; 
V. zur Beschaffung von Fahrzeugen für die bestehenden 
Ztaatsbahen 112 000 000 „; 
VI. zur weiteren Förderung des Baues von Kleinbahnen 7 000 0O000 = 
insgesamt 286 287 000 Mark. 
Uber die Verwendung des Fonds zu VI wird dem Landtag alljährlich 
Rechenschaft abgelegt werden. 
Mit der Ausführung der unter Ib aufgeführten Eisenbahnen ist erst dann 
vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind: 
A. Der gesamte zum Baue der Eisenbahnen und deren Nebenanlagen 
nach Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Ent- 
eignungsverfahren festzustellenden Entwürfe erforderliche Grund und Boden ist 
der Staatsregierung in dem Umfang, in welchem er nach den landesgesetzlichen 
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