Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1912. (103)

  
Preußische Ges etzsammlung 
— Nr. 15. — 
  
  
(Nr. 11199.) Staatsvertrag zwischen Preußen und Hamburg, betreffend Herstellung einer 
Eisenbahn von Barmbeck nach Volksdorf und Wohldorf mit Abzweigung 
von Volksdorf nach Schmalenbeck und Groß Hansdorf (Walddörferbahn). 
Vom 17. März 1912. 
Sne Majestät der König von Preußen und der Hohe Senat der Freien und 
Hansestadt Hamburg haben zum Zwecke einer Vereinbarung über die Herstellung 
einer Eisenbahn von Barmbeck nach Volksdorf und Wohldorf mit Abzweigung 
von Volksdorf nach Schmalenbeck und Groß Hansdorf (Walddörferbahn) zu Be- 
vollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Wirklichen 
Geheimen Rat Alfred von Kiderlen-Waechter, 
der Hohe Senat der Freien und Hansestadt Hamburg: 
den außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der 
Hansestädte am Königlich Preußischen Hofe, Dr. Karl Peter Klüg- 
mann, 
von denen, unter dem Vorbehalte der Ratifikation, nachstehender Staatsvertrag 
abgeschlossen worden ist: 
Artikel 1. 
1. Hamburg beabsichtigt, eine elektrische Eisenbahn von Barmbeck über 
Farmsen-Berne und Volksdorf nach Wohldorf mit Abzweigung von Volksdorf 
nach Schmalenbeck und Groß Hansdorf zu bauen. 
2. Preußen gestattet nach Maßgabe der nachstehenden näheren Bestim- 
mungen Hamburg den Bau und Betrieb dieser Bahn innerhalb des preußischen 
Staatsgebiets und erklärt sich ferner bereit, für den Fall, daß Hamburg die 
Bauausführung oder den Betrieb dieser Bahn einem Dritten übertragen sollte, 
diesem Dritten hierzu für das preußische Staatsgebiet die Genehmigung zu erteilen. 
Artikel 2. 
1. Sofern die elektrische Hauptbahn Hamburg —Ohlsdorf und die pro- 
jektierte Güterumgehungsbahn von der Walddörferbahn gekreuzt werden, wird 
sich Hamburg hierüber mit der preußischen Staatseisenbahnverwaltung verständigen. 
Gesetzlammlung 1912. (Nr. 11199.) 16 
Ausgegeben zu Berlin den 15. Mai 1912.
	        
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