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(Nr. 11432.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent-
eignungsverfahrens bei der Erweiterung der zur Königlichen Geschoßfabrik
in Siegburg gehörigen Anlagen. Vom 27. Mal 1915.
A- Grund des §& 1 der Königlichen Verordnungen, betreffend ein vereinfachtes
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Be-
schäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 und 27. März 1915
(Gesetzsamml. von 1914 S. 159 und von 1915 S. 57) wird bestimmt, daß das
vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften der Königlichen Ver-
ordnungen bei dem von der Königlichen Geschoßfabrik in Siegburg auszuführenden,
durch Erlaß des Staatsministeriums vom 23. Mai 1915 mit dem Enteignungs-
recht ausgestatteten Unternehmen der Erweiterung der zur Geschoßfabrik gehörigen
Anlagen stattfindet.
Berlin, den 27. Mai 1915.
Das Staatsministerium.
Delbrück. Beseler. v. Breitenbach. v. Trott zu Solz.
Frhr. v. Schorlemer. Lentze. v. Loebell. Wild v. Hohenborn. Helfferich.
(Nr. 11433.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent-
eignungsverfahrens bei dem Unternehmen der Kultivierung und Besiedlung
des Brockohs-Moores in Ebersdorf im Kreise Bremervörde. Vom 29. Mai 1915.
Au Grund des §& 1 der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungs-
verfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von
Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in Verbindung
mit der Verordnung vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) wird bestimmt,
daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Verord-
nungen bei dem vom Kreise Bremervörde auszuführenden, mit dem Enteignungs-
recht ausgestatteten Unternehmen der Kultivierung und Besiedlung des Brockohs-
Moores in Ebersdorf stattfindet.
Berlin, den 29. Mai 1915.
Das Staatsministerium.
Delbrück. Beseler. v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz.
Frhr. v. Schorlemer. Lentze. v. Loebell. Helfferich.
Redigiert im Bureau det Staatsministeriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetzsammlung und auf die Saußt-Gachregister (1806 bisl 1883 zu 6"25 .
und 1884 bis 1913 zu 4,60 4) sind an die Postanftalten zu richten.