Preußische Ges etzsammlung
Jahrgang 1915 Nr. 29.
Inhalt: Staatsvertrag zwischen Preußen und Anhalt über die Erhebung der Schiffahrts- und Flößereiabgaben
auf der Saale, S,. ö1. — Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872
durch die Regierungsamtsblätter reröffentlichten landesherrlichen Erlasse, Urkunden ufw, S. 105.
(Nr. 11 434.) Staatsvertrag zwischen Preußen und Anhalt über die Erhebung der Schifffahrts=
und Flößereiabgaben auf der Saale. Vom 19/23. April 1915.
S# Majestät der König von Preußen und Seine Hoheit der Herzog von
Anhalt haben zum Zwecke der Vereinbarung eines Nachtrags zum Staatsvertrage
zwischen Preußen und Anhalt über die Erhebung der Schiffahrts= und Flößereiabgaben
auf der Saale vom 21. Oktober 1902 zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Geheimen Oberregierungsrat Dr. Walter Gerlach,
vortragenden Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten,
Allerhöchstihren Geheimen Oberfinanzrat Dr. Ernst Schneider,
vortragenden Rat im Finanzministerium,
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Legationsrat Dr. Joseph
v. Loehr, vortragenden Rat im Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten;
Seine Hoheit der Herzog von Anhalt:
Höchstihren Präsidenten Paul Lange, vortragenden Rat im Herzoglichen
Staatsministerium,
welche unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation folgenden Staatsvertrag
abgeschlossen haben.
1.
Das zu §2 des Staatsvertrags vom 21. Oktober 1902 gehörige Güterverzeichnis
zu den Tarifen für die Schiffahrts= und Flößereiabgaben auf der
preußischen Saale und Unstrut und auf der anhaltischen Saale wird durch das
anliegende Güterverzeichnis ersetzt.
62.
Der 6 5 des Staatsvertrags vom 21. Oktober 1902 wird aufgehoben
und dafür folgendes bestimmt:
Sesetsammlung 1915. (Nr. 11434.) 31
Ausgegeben zu Berlin den 17. Juni 1915.