Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1917. (108)

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Nr. 11615.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent- 
eignungsverfahrens bei der Erweiterung der Abraumhalde der der Gewerk- 
schaft Leonhardt in Frankleben gehörigen Braunkohlengrube Leonhardt bel 
Neumark im Kreise Querfurt. Vom 20. November 1917. 
A. Grund des 9 1 der Königlichen Verordnung, betreffend ein vereinfachtes 
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung 
von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der 
Fassung der Nachträge vom 27. März und vom 25. September 1915 (Gesetz- 
samml. S. 57 und 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsver- 
fahren nach den Vorschriften dieser Verordnung bei der Ausübung des Enteignungs- 
rechts, das der Gewerkschaft Leonhardt in Frankleben (Bez. Merseburg) zum 
Zwecke der Erweiterung der Abraumhalde ihrer Braunkohlengrube Leonhardt 
bei Neumark im Kreise Querfurt durch Erlaß des Staatsministeriums vom 
7. November 1917 verliehen ist, Anwendung zu finden hat. 
Berlin, den 20. November 1917. 
Das Staatsministerium. 
Friedberg. v. Breitenbach. Sydow. Graf v. Roedern. v. Waldow. 
Spahn. Drews. Schmidt. v. Eisenhart-Rothe. Hergt. 
  
(Nr. 11616.) Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent- 
eignungsverfahrens bei dem Erwerbe von Grundstücken zur Steigerung der 
Förderung im Westfelde der Braunsteinbergwerke Doktor Geier bei Waldalges- 
beim im Kreise Kreuznach durch die Manganerzgesellschaft m. b. H. in Berlin. 
Vom 20. November 1917. 
Au Grund des 9 1 der Königlichen Verordnung, betreffend ein vereinfachtes 
Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenbeit und zur Veschäftigung 
von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der 
Fassung der Nachträge vom 27. März und vom 25. September 1915 (Gesetz- 
samml. S. 57 und 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren 
nach den Vorschriften dieser Verordnung bei der Ausübung des Enteignungsrechts, 
das der Manganerzgesellschaft m. b. H. in Berlin W 50, Regensburger Straße 26, 
zur Steigerung der Förderung im Westfelde der Braunsteinbergwerke Doktor Geier 
bei Waldalgesheim im Kreise Kreuznach durch Erlaß des Staatsministeriums vom 
7. November 1917 verliehen ist, Anwendung zu finden hat. 
Berlin, den 20. November 1917. 
. Das Staatsministerium. 
Friedberg. v. Breitenbach. Sydow. Graf v. Roedern. v. Waldow. 
Spahn. Drews. Schmidt. v. Eisenhart-Rothe. Hergt. 
Redigiert im Burenn deßzStaatsministeriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsdrucktrei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetzsammlung und auf die Saubt · Sachregister (1806 bis 1883 ja 6,26 
und 1884 bis 1913 zu 4,60 4) sind an die Voftauftalten ju richten. 
 
	        
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