Nr. 181. Gesetz, betr. Anderung der Reichsschuldenordnung. Vom 22. Febr. 1904. 339
Einziger Artikel.
Die Bestimmungen des Gesetzes, betreffend die Fri denspräenfstärte des Deutschen Heeres,
vom 25. März 1899 Eeichs-e etzbl. S. 213)1) bleiben mit der Maßgabe in Kraft, daß im
8#2 des Artikel I und im Artikel II statt „81. März 1904“ zu setzen ist: „31. März 1905“.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiser-
lichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 22. Februar 1904.
(L. S.) Wilhelm.
Graf von Posadowsky.
Nr. 181. Gesetz, betreffend Underung der Reichsschuldenordmmg.
vom 22. Februar 1004.
(R#Bl. Nr. 8, S. 66; ausgeg. am 25. Februar 1904.)
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats
und des Reichstags, was folgt:
Artikel 1.
Die Reichsschuldenordnung ?) wird geändert wie folgt:
I. In dem § 1 Abs. 1 wird nach dem ersten Satze folgender Satz
eingefügt:
„Diese Ermächtigung enthält zugleich die Befugnis, Schatzan-
weisungen durch Ausgabe von neuen Schatzanweisungen und von
Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrag einzulösen.“
II. In dem § 7 erhält der Abs. 2 folgende Fassung:
„Nach Anordnung des Reichskanzlers können Schatzan-
weisungen wiederholt, jedoch nur zur Deckung der in den Verkehr
gelangten Schatzanweisungen ausgegeben werden. Schatzanweisungen
oder Schulbverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden
Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Reichsschuldenverwaltung
auf Anordnung des Reichskanzlers vierzehn Tage vor dem Fälligkeits-
termine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen
Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkte beginnen, mit dem die
Verzinsung der einzulösenden Schatzanweisungen aufhört.“
Artikel 2.
Dieses Gesetz findet auch auf die vor seinem Inkrafttreten bewilligten
Kredite Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 22. Februar 1904.
(L. S.) Wilhelm.
Graf von Bülow.
1) Oben S. 285.
:) Vom 19. März 1900 (oben Nr. 156, S. 293).
227