Full text: Quellensammlungen zum Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht. 1. Band. (1)

Nr. 192. Verordnung, betr. die Zuständigkeit der Reichsbehörden. V. 1. Juni 1906. 349 
Das der Verordnung vom 27. Dezember 1899, betreffend die Zuständigkeit der Reichs- 
behörden zur Ausführung des Gesetzes vom 81. März 1878 (Reichs-Gesetzbl. S. 730) 1) beigegebene, 
durch die Verordnungen vom 14. Mai 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 173)2) und 10. Februar 1904 
(Beichs Gesetl. S. 57) 5) berichtigte Verzeichnis wird nach Maßgabe des anliegenden Verzeichnisses 
abgeändert. 
Ins Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen 
nsiegel. 
Gegeben Berlin im Schloß, den 1. Juni 1906. 
(L. S.) Wilhelm. 
Graf von Posadowskny. 
Verzeichnis der Reichsbehörden. 
  
Unter II. Höhere, der obersten Reichsbehörde unmittelbar untergeordnete Reichsbehörden 
und Vorsteher solcher Behörden. 
A. Derwaltung des Innern. 
tritt hinzu: . 
11. die Biologische Anstalt für Land= und Forstwirtschaft. 
B. Derwaltung des Reichsheeres. 
a. Für das Disziplin arverfahren: 
fällt weg: 
16. der Vorstand der vereinigten Artillerie= und Ingenieurschule, 
erhalten Nr. 15, 24 folgende Fassung: 
15. der Vorsitzende der Ober-Militär-Prüfungskommission, 
24. die Korps-Intendanturen und die Intendantur der militärischen Institute, die 
Militär-Intendanten, die Intendantur der Verkehrstruppen und ihr Vorstand. 
b. Für das Verfahren bei Defekten und bei der Verfolgung vermögensrechtlicher 
Ansprüche: 
erhält Nr. 4 folgende Fassung: 
4. die Korps-Intendanturen, die Intendantur der militärischen Institute und die 
Intendantur der Verkehrstruppen. 
C. Derwaltung der Kaiserlichen Marine. 
a. Für das Disziplinarverfahren: 
tritt hinzu: 
17. der Direktor der Deckoffizierschule. 
Unter IV. Unmittelbar vorgesetzte Behörden und Beamte. 
A. Derwaltung des Reichsbeeres. 
b. Für die übrigen Beamten: 
erhält Nr. 1 folgende Fassung: 
1. der Vorsteher (Kommandeur, Direktor, Präses, Vorsitzender, Chefarzt, Rendant usw.) 
geder Behörde und militärischen Anstalt hinsichtlich der bei ihr angestellten 
eamten. 
1) Oben S. 288. 2) Oben S. 322. 3) Oben S. 336.